

Die Flexi-Rente will erreichen, dass die Beschäftigten auch gegen Ende ihres Erwerbslebens mehr Lust auf Job haben, weil sie es sich besser einteilen können, die Unternehmer länger von Fachwissen und Erfahrung ihrer älteren Mitarbeiter profitieren und die Stärkung der Altersvorsorge auch in der letzten beruflichen Etappe klar im Blick haben.
Die Teilrente ab 63, die bisher kaum genutzt wird, soll künftig stufenlos möglich sein. Derzeit können Teilrentner nur wählen, ob sie eine vorgezogene Rente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der Altersrente beziehen wollen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden flexibilisiert. Oberhalb eines Freibetrags von 450 Euro sollen bis zu einer Obergrenze nur 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.lohnakad.de/2015/11/27/die-neue-flexi-rente-kommt/#more-2077
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