Arbeitgeber können Verkäufer nicht für Ladendiebstähle haftbar machen

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Foto von Lauren Mancke

Arbeitgeber können von Arbeitnehmern, die in einem Laden beschäftigt sind, grundsätzlich keinen Schadensersatz verlangen, wenn Dritte Waren entwenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Verkäufer höchstens leichteste Fahrlässigkeit anzulasten ist. Bei diesem Verschuldensgrad besteht nach den Grundsätzen der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern keine Ersatzpflicht.

ArbG Oberhausen 24.11.2011 – 2 Ca 1013/11

Arbeitgeber sind auch bei drohender Insolvenz an Kündigungsverzicht gebunden

Hat ein Arbeitgeber in Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Situation seines Unternehmens als Gegenleistung für einen Verzicht der Arbeitnehmer den Verzicht auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen zugesagt, ist er an diese Zusage auch dann gebunden, wenn eine Insolvenz droht. Der Arbeitgeber kann auch in derartigen Fällen grundsätzlich keine außenordentliche betriebsbedingte Kündigung wirksam aussprechen.

LAG Düsseldorf 23.11.2011 – 12 Sa 926/11

Urlaubsanspruch für Langzeiterkrankte darf auf 15 Monate beschränkt werden

Eine tarifliche Regelung, nach welcher Arbeitnehmer bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung nicht zeitlich unbegrenzt ansammeln können, sondern die Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen, ist wirksam. Erforderlich ist lediglich, dass der Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreitet.

EuGH 22.11.2011 – C-214/10

Anforderungen an Grundsatz der Klarheit von Arbeitszeugnissen

Die Zeugnisformulierung „Wir haben Herrn … als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“ verstößt nicht gegen den in § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO geregelten Grundsatz der Zeugnisklarheit. Sie erweckt aus Sicht des objektiven Empfängerhorizontes nicht den Eindruck, der Arbeitgeber attestiere dem Arbeitnehmer in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation.

BAG 15.11.2011 – 9 AZR 386/10

Arbeitnehmer können Pflegezeit nicht mehrmals in Anspruch nehmen

§ 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG, wonach Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen sind, stellt ein einmaliges Gestaltungsrecht dar. Jeder Arbeitnehmer kann es nur einmalig in Anspruchnehmen. Dies gilt auch dann, wenn er die gesetzlich geregelte Pflegezeithöchstdauer von sechs Monaten unterschreitet. Diese sechs Monate können nicht auf mehrere Pflegezeiten verteilt werden.

BAG 15.11.2011 – 9 AZR 348/10

Strenge Voraussetzung für Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Nichtzahlung der Abfindung

Ein Vertrag, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben werden soll, ist zwar ein gegenseitiger Vertrag, von dem der Arbeitnehmer grundsätzlich nach § 323 Abs. 1 BGB zurücktreten kann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung nicht bezahlt. Voraussetzung hierfür ist aber unter anderem, dass die Forderung durchsetzbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz nicht leisten muss oder darf.

BAG 10.11.2011 – 6 AZR 357/10

Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

Eine Regelung, die eine tarifliche Leistung des Arbeitgebers zur Sicherung des Lebensunterhalts von Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz betriebsbedingt verloren haben, auf die Zeit bis zum Erwerb einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt, diskriminiert behinderte Arbeitnehmer, die eine vorgezogene gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen können, weder wegen ihres Alters noch wegen ihrer Behinderung.

BAG 06.10.2011 – 6 AZN 815/11

Heimliche Übertragung einer Betriebsratssitzung rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Überträgt ein Betriebsratsmitglied während einer Betriebsratssitzung die Gespräche heimlich per Mobiltelefon an einen Außenstehenden, begeht es sowohl eine Amtspflicht- als auch eine Vertragspflichtverletzung, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Dies gilt auch, wenn lediglich ein dringender Verdacht besteht. Im Einzelfall kann allerdings nach dem Ergebnis der Interessenabwägung auch nur eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

LAG Baden-Württemberg 09.09.2011 – 17 Sa 16/11

Schicksal des befristeten Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes

Die Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der europäischen Gemeinschaft. Der von Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG insoweit geforderte Mindestschutz für Arbeitnehmervertreter ist im deutschen Recht durch § 78 Satz 2 BetrVG und § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ausreichend gewährleistet.

ArbG Berlin 01.09.2011 – 33 Ca 5877/11

Freistellung bietet keinen Schutz vor einer fristlosen Kündigung

Hat der Arbeitgeber einen Mitarbeiter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung freigestellt, schließt dies eine fristlose Kündigung während der Freistellung nicht aus. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber erst in diesem Zeitraum Kenntnis davon erhält, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hat. Eine derart schwere Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn ein Bankberater kurz vor Beginn der Freistellung zahlreiche dem Bankgeheimnis unterliegende Daten der von ihm betreuten Kunden an seine private E-Mail-Adresse schickt.

LAG Hessen 29.08.2011 – 7 Sa 248/11

Betriebsräte können Schulung zum Thema „Burnout“ verlangen

Damit ein Betriebsratsmitglied an einer Schulung zum Thema „Burnout im Unternehmen“ teilnehmen kann, kann es vom Arbeitgeber die bezahlte Freistellung sowie die Übernahme der Schulungskosten verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Beschäftigte den Betriebsrat schon mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben. In diesem Fall ist die Schulung selbst dann im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, wenn der Arbeitgeber bereits eine telefonische Beratungsstelle zum Thema „Burnout“ eingerichtet hat.

ArbG Essen 30.06.2011 – 3 BV 29/11