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Ob Daten über Bewerber und Mitarbeiter, Texte, Fotos oder Videos – im Internet sind viele Informationen mit wenigen Klicks verfügbar. Aber dürfen Unternehmen – beziehungsweise ihre Personaler oder Autoren von Schulungsunterlagen – sie auch verwenden? Die Einbindung von multimedialem Content aus verschiedenen Quellen in eine Lernumgebung, die Produktion von Online-Inhalten und die Nutzung von Social Media in Lernprozessen erfordern es von den Verantwortlichen zunehmend, sich mit den relevanten rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen.

Welche Aspekte des Arbeits-, Urheber-, Medien- und Haftungsrechts sie beim Einsatz von E-Learning und Social Media in Unternehmen beachten sollten, erfahren die Konferenzteilnehmer in einem Workshop der Professional Learning Europe am 20. September in der Messe Köln. Unter der Federführung von Prof. Dr. Rupert Vogel, Rechtsanwälte Vogel & Partner, und Prof. Dr. Stefan Nägele, Naegele Kanzlei für Arbeitsrecht, erhalten die Teilnehmer praxistaugliche Tipps, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Prof. Dr. Vogel behandelt in seinem Vortrag vor allem Fragen des Haftungs- und Urheberrechts.

„Es geht darum, zu unterbinden, dass urheberrechtlich geschützte oder auch nur sensible Informationen wie zum Beispiel Unternehmens-Know-how von Mitarbeitern durch Social Media hinaus an die Öffentlichkeit gelangen oder auch, dass Mitarbeiter zum Beispiel rufschädigende Wertungen in Bewertungsplattformen kommunizieren“, erklärt Prof. Dr. Vogel. Gleichzeitig müssten Verantwortliche verhindern, dass Informationen, an denen Dritte Rechte haben, in das Unternehmen hineinkommen, zum Beispiel durch die Einbindung von urheberrechtlich geschützten Texten oder Bildern in Schulungsmaterialien.

Prof. Dr. Nägele legt in seinem Teil der Veranstaltung den Schwerpunkt auf arbeitsrechtliche Aspekte sowie Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. „Die Implementierung und die Anwendung von E-Learning und Social Media im Unternehmen ist in erster Linie ein komplexes kollektivrechtliches Thema“, so der Experte. Die Personalabteilung müsse den Betriebsrat schon in der Planungsphase frühzeitig beteiligen. Dieser bleibe auch in der Anwendungsphase Gesprächs- und Verhandlungspartner des Arbeitgebers und lege insbesondere in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die Inhalte und die Kontrollmechanismen fest.

„Auf individualrechtlicher Ebene sind insbesondere der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Aspekte, die Arbeitgeber mit Geschick und Augenmaß behandeln müssen“, erklärt Prof. Dr. Nägele. Dies gelte nicht nur für das Scannen sozialer Netzwerke, sondern auch für die zielgerichtete Informationsbeschaffung oder zufällige Informationsgewinnung über schon im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer.

Bei einem abschließenden Podium unter der Moderation von Welf Schröter vom Forum Soziale Technikgestaltung, kommen zudem Bettina Kötteritz von der Dialog HR Consultants GmbH und Georg Schranner von VIWIS zu Wort. Neben einer Einführung in die rechtliche Landschaft im E-Learning-Umfeld, zeigen die Referenten anhand eines Best-Practice-Beispiels, wie ein mittelständisches Unternehmen bei der Realisierung von E-Learning die Aspekte der Mitbestimmung, der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes berücksichtigte und wie es mit der Auswertung von Testergebnissen umging. Es werden konkrete Erfahrungen im Umgang mit den oben genannten Themen geschildert und die besonderen Herausforderungen aufgezeigt.

 www.professional-learning.de

„Rechtliche Fragen des Einsatzes von E-Learning und Social Media im Unternehmen“,

Dienstag, 20. September 2011, 9.30 – 12.30 Uhr

Workshop Track im Raum Kristallsaal I, Kongress-Zentrum Ost, Messe Köln