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Foto von Tetiana SHYSHKINA

Einige Instanzgerichte neigen inzwischen dazu, an Anhörungen ähnliche Anforderungen zu stellen wie an eine staatsanwaltliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren. Nun aber ist vom BAG klar gestellt worden: Zwar darf ein Arbeitnehmer nicht bewusst irregeführt oder getäuscht werden, es muss aber möglich bleiben, in einem Personalgespräch ein gewisses Überraschungsmoment zu nutzen und die Reaktion des Arbeitnehmers darauf zu beobachten.

Im konkreten Fall ging es um einen Auszubildenden, der kurz vor Beendigung seines ersten Lehrjahres für den Beruf des Bankkaufmanns stand. Dieser war mit der Öffnung von Nachttresor-Kassetten und dem Zählen des Geldes mittels Zählmaschine in der Filiale G. beauftragt worden. Die Zentralbank stellte danach für denselben Tag seiner Beauftragung einen Kassenfehlbestand in Höhe von 500 € fest (zehn 50-Euro-Scheine). Nachdem die ausbildende Bank davon erfuhr, lud sie den Auszubildenden zu einem Personalgespräch, dies allerdings ohne Nennung eines Grundes. Der Auszubildende verschob das Gespräch mehrfach. Als er endlich erschien, setzten sich auch ein Vorstandsmitglied der Bank und der Ausbildungsleiter dazu. In dieser Runde ging es zunächst um einen zuvor von dem Auszubildenden in der Geschäftsstelle D. verursachten Kassenfehlbetrag in Höhe von 50 €, den der Betroffene auch einräumte. Danach wurde er zu dem weiteren Kassenfehlbetrag in der Filiale G. befragt.

Der Fall ging vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und danach wie berichtet vor das Bundesarbeitsgericht. Nach Vernehmung des Ausbildungsleiters in beiden Instanzen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2013 – 2 Sa 490/12 –) stand fest, dass weder das Vorstandsmitglied noch der Ausbildungsleiter die fehlende Summe in der Filiale G. genannt hatten. Den Fehlbetrag von 500 € hatte der Auszubildende von sich aus ins Spiel gebracht und damit Täterwissen offenbart. Hätte der Auszubildenden also mehr Informationen zum Gespräch im Vorfeld gehabt, hätte er nicht überführt werden können.

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Fotocredit: Jörg Trampert | www.pixelio.de