long table with Eiffel chair inside room
Foto von Pawel Chu

Betriebsrenten für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte
können auf unterschiedlichen Wegen ermittelt werden

Es kann zulässig sein, die Betriebsrente für die gewerblichen Arbeitnehmer anders zu berechnen als für Angestellte. Dies kann sich bereits daraus ergeben, dass die Vergütung unterschiedlich strukturiert ist; insbesondere wenn die gewerblichen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der ihnen zustehenden Zuschläge und Zulagen ein höheres pensionsfähiges Arbeitsentgelt erhalten und daher einen höheren gesetzlichen Rentenanspruch als die Angestellten derselben Entgeltgruppe haben.  

BAG 17.06.2014 – 3 AZR 757/12
 

Jubiläumsgeld ist auch zu bezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet

Ein Mitarbeiter hat auch dann einen Anspruch auf die Zahlung eines Jubiläumsgeldes „bei Vollendung“ einer bestimmten Beschäftigungszeit, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den Vollendungszeitpunkt hinaus fortgesetzt wird. Dies ergibt sich daraus, dass mit dem Jubiläumsgeld allein die bisherige Betriebstreue honoriert werden soll.

BAG 09.04.2014 – 10 AZR 635/13

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