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Foto von Van Tay Media

Die Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter und ihre Leistungsfähigkeit haben sich verändert. Leistung erbringen sie aber nur im gewünschten Ausmaß und in der angestrebten Form, wenn sie neben der notwendigen psychischen, physischen und intellektuellen Konstitution auch die erforderliche Bereitschaft und Ausbildung mitbringen.

Daneben können häufige Krankheiten, Burnouts sowie andere psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken und konstant schlecht arbeitende Low-Performer Anzeichen struktureller Probleme sein, die nachhaltig gelöst werden müssen. Der Arbeitgeber muss „den richtigen Mann/die richtige Frau am richtigen Ort“ einsetzen. Hierfür sollten Unternehmensleitung, Führungskräfte und Betriebsräte unter Ausnutzung der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen.

Das Praxishandbuch von Fuhlrott und Mückl zum Umgang mit leistungsschwachen Beschäftigten vermittelt die arbeitsrechtlichen Grundlagen sowie Hintergrundwissen zum korrekten Management von schwierigen Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen bis August 2014. Es beinhaltet in 13 Kapiteln praxisnahe Beispiele, sinnvolle Lösungen und Handlungsanleitungen u. a. zur Krankenkontrolle, zur krankheitsbedingten Kündigung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Autoren gehen außerdem ausführlich auf das betriebliche Eingliederungsmanagement, die Kündigung wegen Fortfalls der Eignung und die krankheitsbedingte Beendigung von Beamtenverhältnissen ein. Viele Klauselmuster, Praxistipps und nützliche Hinweise helfen dabei, mögliche Fallen in diesem komplexen Bereich zu umgehen.

Fazit: Das Buch unterstützt Unternehmen, Personalabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebs- und Personalräte dabei, die zahlreichen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Trennung von Mitarbeitern, die aus verschiedenen Gründen – vorübergehend oder dauerhaft – nicht die erforderliche Leistung erbringen, zu meistern.

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Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 1/15