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Würde der EU-Vorschlag umgesetzt,
wären beispielsweise für das Jahr 2012
rund 60 Prozent der Flüge nunmehr nicht mehr
(ausgleichspflichtig) verspätet gewesen.

 

Während andere Länder (USA, Thailand etc.) zunehmend den europäischen Vorgaben und damit auch der EU-Rechtsprechung folgen und ihren Bürgern einen Ausgleich für die entstandene Wartezeit und den damit verbunden Zeitverlust auf den Flughäfen bei großer Verspätung gewähren, soll nun die Anzahl der bislang ausgleichspflichtigen Flugverspätungen massiv zu Lasten der Verbraucher verringert werden. So soll künftig anstelle von drei Stunden erst ab einer Flugverspätung von fünf Stunden von einer großen (ausgleichspflichtigen) Flugverspätung gesprochen werden. Zudem sollen sämtliche EU-Flüge einen maximalen Ausgleichsanspruch von 250 Euro begründen (bislang 400 Euro), während dies bislang lediglich für EU-Flüge unter 1.500 Flugkilometern galt.

Bei längeren Flügen soll sogar erst ab einer Wartezeit von mehr als neun Stunden (Flugstrecke zwischen 3.500 km und 6.000 km) oder erst ab einer Wartezeit von mehr als 12 Stunden (Flugstrecke mehr als 6.000 km) ein Ausgleich für die lange Flugverspätung erfolgen.

Quelle: BDAE-Newsletter August 2013

Fotocredit: Marlies Schwarzin / www.pixelio.de