Verstößt die Haushaltsbefristung gegen europäisches Recht?

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Foto von Austin Distel

 

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit dem Europäischen Unionsrecht vereinbar ist. Dieser Paragraf erlaubt den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aus Haushaltsmitteln vergütet, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind,. Der Befristungsgrund stellt möglicherweise eine unzulässige Privilegierung öffentlicher Arbeitgeber dar.

BAG, Urt. v. 27.10.2010 – 7 AZR 485/09 (A)

 

Koppelung der Betriebsrente an Entgeltentwicklung der aktiv Beschäftigten kann unwirksam sein

 

Eine Dienstvereinbarung, wonach die Höhe der Betriebsrente von der Entwicklung der aktiv Beschäftigten abhängt, ist nicht zwingend unzulässig. Ändert sich das Einkommen der Beschäftigten (zum Beispiel wegen einer tariflichen Arbeitszeitabsenkung), muss der Arbeitgeber aber die bei Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlende Ausgangsrente unberührt lassen. Verringert die Dienstvereinbarung die bereits erdienten Ausgangsrechte, ist die Regelung daher nicht haltbar.

BAG, Urt. v. 26.10.2010 – 3 AZR 711/08

 

Kleinbetriebsklausel gilt auch bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten

 

§ 23 Abs. 1 KSchG, wonach das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nur auf Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern anwendbar ist, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die hierin liegende Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern kleinerer und größerer Betriebe ist sachlich gerechtfertigt. Auch wenn ein Unternehmer mehrere Kleinbetriebe unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten nicht automatisch zusammengerechnet, wenn es sich jeweils um selbstständige Betriebe handelt.

BAG, Urt. v. 28.10.2010 – 2 AZR 392/08

 

Diskriminierung durch Staffelung von Urlaubstagen nach Altersgruppen

 

Hängt die Zahl der Urlaubstage mit dem Alter des Arbeitnehmers zusammen, ist dies als unmittelbare Diskriminierung zu werten, weil jüngere Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum schlechter gestellt werden als ältere. Die Tarifnorm § 15 MTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist eine solche Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG. Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass keine Schlechterstellung anzunehmen sei, weil der MTV einen höheren Urlaubsanspruch als das Bundesurlaubsgesetz gewährt und daher tatsächlich eine Besserstellung bereithalte, liegt er mit diesem Vergleich falsch. Ob eine Schlechterstellung vorliegt, kann sich nur durch einen Vergleich mit Arbeitnehmern ergeben, die unter den Anwendungsbereich des MTV Einzelhandel fallen.

ArbG Wesel, Urt. v. 11.08.2010 – 6 Ca 736/09

 

Altersdiskriminierung bei Vorenthalten einer Entlassungsabfindung wegen möglichen Bezugs einer Altersrente

 

Eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer eine Entlassungsabfindung allein aus dem Grund vorenthalten wird, dass er eine Altersrente beziehen kann. Zwar verfolgt eine solche Regelung legitime sozialpolitische Ziele. Der Arbeitgeber kann sie aber nicht rechtfertigen, denn die Regelung bewirkt, dass nicht nur all diejenigen Arbeitnehmer von der Entlassungsabfindung ausgeschlossen werden, die tatsächlich eine Altersrente ihres Arbeitgebers erhalten, sondern auch all die, die zum Bezug einer solchen Rente berechtigt sind, aber ihre berufliche Laufbahn weiterverfolgen möchten.

EuGH, Urt. v. 12.10.2010 – C-499/08 (Andersen)

 

Tarifvertraglich vereinbarte Rentenaltersgrenzen nicht notwendig diskriminierend

 

Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten, sobald dieser das Rentenalter erreicht, ist dies nicht unbedingt diskriminierend. Die Richtlinie 2000/78/EG steht einer Klausel über die automatische Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen des Rentenalters des Beschäftigten, wie sie in Deutschland der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vorsieht, nicht entgegen. Dies beruht unter anderem auf der Rechtfertigung, dass eine solche Klausel die Altersrente als finanziellen Ausgleich berücksichtigt und bereits seit langem Teil des Arbeitsrechts zahlreicher Mitgliedsstaaten ist. Ferner stellt eine solche Klausel eine Möglichkeit dar, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

EuGH, Urt. v. 12.10.2010 – C-45/09

 

Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist

 

Die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung ist streitlos gestellt. Der Arbeitnehmer muss zur Wahrung einer Ausschlussfrist diese nicht noch einmal schriftlich geltend machen. Gleiches gilt für ein Guthaben, das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesen ist. Es ist auch dann nicht notwendig, den auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Anspruch geltend zu machen, wenn sich – beispielsweise wegen des Ablaufs eines Ausgleichszeitraums oder der Schließung eines Arbeitszeitkontos – ein Freizeitausgleich in einen Zahlungsanspruch umwandelt.

BAG, Urt. v. 28.07.2010 – 5 AZR 521/09

 

Weitere Informationen: www.naegele.eu