BBG der Kranken- und Pflegeversicherung

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Foto von Nastuh Abootalebi

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich von jährlich 54.900 Euro (2015) auf 56.250 Euro in 2016. Die BBG in der GKV lag 2015 bei monatlich 4.125 Euro, 2016 liegt diese nun bei 4.237,50 Euro (50.850 Euro jährlich).

Die mit der Änderung einhergehende Erhöhung der BBG führt sowohl zu höheren Maximal-Beiträgen in der Rentenversicherung als auch zu höheren Leistungsansprüchen. Ebenso sind die Hürden höher, ab dem ein Mitarbeiter sich freiwillig gesetzlich oder einer privaten Versicherung (PKV) krankenversichern lassen kann.

Für Expatriates, die aufgrund aufenthalts-, arbeits-, steuer- oder sozialversicherungsrechtlicher Konstruktionen nicht in der deutschen Sozialversicherung verbleiben können und alternative Lösungen über den Arbeitgeber beziehen, müssen Personaler diese alternativen Lösungen anpassen.

Foto: Uta Herbert | pixelio.de
Quelle: BDAE GRUPPE | www.bdae.com

Mit gesteigerten Löhnen und Gehältern in Deutschland erhöhen sich die BBG in der Kranken- sowie Rentenversicherung zum 1. Januar 2016. Wer also mehr verdient beziehungsweise Löhne und Gehälter bezieht, die über dieser Grenze liegen, muss künftig höhere Abgaben in der Sozialversicherung leisten. Das gleiche gilt für den Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung.

BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Region West erhöht sich die BBG von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro. Für die Region Ost steigt die BBG von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro. Die gleichen Werte gelten auch für die Arbeitslosenversicherung.

Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten 2016 7.650 Euro (West) bzw. 6.650 Euro (Ost) als neue Werte der BBG. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt somit das durchschnittliche Entgelt von bundeseinheitlich 36.267 Euro.