Von allen Führungskräften wird erwartet, dass sie die Grundlagen des Rechts der Arbeitnehmermitbestimmung beherrschen. Hierzu ist zumindest ein grober Überblick über die Betriebsverfassung (BetrVG, SprAuG und EBRG), die Unternehmensmitbestimmung (DrittelbG, MitbestG) sowie über die dazu jeweils ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich.

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Foto von Trent Erwin

Der Autor, Prof. Dr. Rainer Sieg, ist Verfasser zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA) an. Er war 27 Jahre in verschiedenen Funktionen im Siemens-Konzern tätig, u.a. als Abteilungsleiter für Betriebsverfassung und Mitbestimmung, zuletzt als Aufsichtsrat und Konzernsprecherausschussvorsitzender. Er ist ehrenamtlicher Richter beim BAG und Honorarprofessor an der Universität Passau.

Seine nunmehr in 4. Auflage vorliegende, kompakte und auf die wesentlichen Grundzüge konzentrierte Darstellung hilft Führungskräften, Fehler zu vermeiden, die zu unnötigen Arbeitsgerichtsprozessen und Einigungsstellenverfahren – in extremen Fällen auch zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – führen können.

Fazit: Der Leitfaden für die betriebliche Praxis gibt in besonders anschaulicher Form einen Überblick über Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Aufsichtsräte, Einigungsstellen, Schlichtungsstellen und Gewerkschaften. Er ist auch sehr gut geeignet, um ausländischen Gesprächspartnern die Mitbestimmung in deutschen Unternehmen zu erläutern (Anhang 3: Co-Determination in Germany).

 

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 10/18, S. 623.