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Insgesamt reichten in 2014 ca. 90.000 DAK-Versicherte Anträge auf das so genannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter stieg sowohl in Bezug auf die Ausfalltage als auch auf die Personenzahl auf fast 20% an, 2009 waren es noch 10%. In Sachsen ist der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder betreuen, mit fast 24% besonders hoch, in Rheinland-Pfalz liegt er hingegen nur bei gut 13%. Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zuhause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zwölf Jahren. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe beträgt zwischen 90 und 100% des ausgefallenen Nettogehalts.

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Fotocredit:Andrea Zachert | www.pixelio.de
Quelle: LohnPraxis | Ausgabe März 2015 | www.lohnpraxis.de