Die Gesetzesänderung zur Unterentlohnung sollte Unternehmen zum Hausputz – wenn nicht schon geschehen – animieren. Denn Arbeitgeber müssen proaktiv Maßnahmen setzen, um nicht ins behördliche Schussfeld zu geraten. Es empfiehlt sich beispielsweise kollektivvertragliche Einstufungen, Abrechnungspraktiken bei Zuschlägen und Sonderzahlungen, aber auch Auslandseinsätze zu kontrollieren. Der letzte Punkt ist insofern kritisch, da der Gesetzgeber inländische sowie ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder in Österreich einsetzen, zum korrekten Verhalten verpflichtet.   

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Foto von Drew Beamer

Diese SV-pflichtigen Entgeltbestandteile
sind nun für die Behörden relevant
:
 

 

>> Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
>> SV-pflichtige Zulagen
>> Überstundenzuschläge
>> Zahlungen, die mit der Beendigung eines
     Dienstverhältnisses verbunden sind

Wer glaubt, untätig bleiben zu können, weil er nicht unter Kollektivvertrag vergütet, der irrt. Auch so genannte Mindestlohntarife gelten als lohngestaltende Vorschriften.

Bei den proaktiven Maßnahmen ist Genauigkeit Trumpf: Kollektivvertragliche Einstufungen müssen stimmen, Vordienstzeiten sind angemessen anzurechnen, Überstundenentgelten sollten mit einem korrekten Zuschlag ausgezahlt werden und die Abgeltung von Überstundenzuschlägen im Rahmen einer korrekt abgeschlossenen Gleitzeitregelung sollten selbstverständlich sein. Andernfalls drohen Strafen. Diese werden neuerdings pro Arbeitnehmer verhängt und in einem Zeitraum von drei Jahren; und zwar ab Fälligkeit des Entgelts. Sollte der Arbeitgeber Spielraum dadurch schinden wollen, dass er die Kontrollen in irgendeiner Weise behindert, so drohen ihm bei einer Belegschaft unter drei Arbeitnehmern pro Person zwischen 1.000 und 10.000 Euro Strafe. Sind mehr Personen betroffen oder wird wiederholt sabotiert, verdoppelt sich dieser Satz.

Eine Entwarnung gibt es allerdings für alle Entgeltbestandteile wie zum Beispiel Bonuszahlungen, denen eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag zugrundeliegen. Auch Auslagenersätze, Schmutzzulagen oder Abfertigungen werden nicht kontrolliert.

Erfahren Sie auf der Personal Austria 2015 von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank weitere Details und Handlungsmaßgaben, damit Sie nicht umsonst mit Mühe erwirtschaften, was Gesetzesverstöße Sie kosten könnten. Gespart ist beim Lohndumping nicht gewonnen.


+++ Veranstaltungstipp +++ 

Rechts-Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
„Das verschärfte Lohndumpingverbot“
Personal Austria, Donnerstag, 05. November 2015, 14:30 bis 15:15 Uhr
Messe Wien, Halle C, Forum 3