Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Trennungen müssen nicht immer schmerzhaft sein – zumindest nicht im Arbeitsleben. Dort kann man sich juristisch korrekt verhalten. Die Orientierung an Paragrafen ersetzt dennoch nicht ein menschliches «Fairplay», wie auf der Fortbildungsveranstaltung «Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen» der Schulthess Kaps Weiterbildung AG deutlich wurde.

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Foto von William Iven

[Auszug]
Grundsätzlich kennt das schweizerische Arbeitsrecht einen profunden Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Arbeitsrecht. Ist die Kündigung eines Mitarbeitenden im öffentlichen Bereich mit hohen Hürden versehen, gilt in der Privatwirtschaft der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Privatrechtliche Arbeitsverträge werden immer mehr auch im öffentlichen Bereich geschlossen, legte Hansueli Schürer in seinem Vortrag über «Aktuelle Entwicklung beim Kündigungsschutz» dar.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 1, Frühling 2015

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