Stets einbezogen sind die Auswirkungen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts. Der Kommentar ersetzt eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band. Autoren aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Gerichtspraxis kommentieren alle für das Arbeitsrecht relevanten Rechtsvorschriften aus. Mit der Neuauflage geht der Erfurter Kommentar noch über die gewohnte Auswertung der Bandbreite der neuesten Rechtsprechung und Literatur hinaus und berücksichtigt in seiner Kommentierung u. a. das Tarifautonomiestärkungsgesetz, ein Artikelgesetz, das auch das Mindestlohngesetz enthält. Wesentliche Änderungen hat aber auch die Gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz erfahren, wonach u. a. besonders langjährig Versicherte besser gestellt (Stichwort: Rente mit 63), die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert und die Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 ausgeweitet wurden (Stichwort: Mütterrente). Doch auch höchstrichterliche und europäische Rechtsprechung lieferten ausreichenden Änderungsbedarf, u. a. durch die Bollacke EuGH-Entscheidung im Urlaubsrecht. Darüber hinausgehende Änderungen der im Kommentar behandelten Normen wurden auf dem Stand 1.9.2014 berücksichtigt.

Fazit: „Der Erfurter“ richtet sich an Personalabteilungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Betriebsräte, Rechtsanwälte und Richter. Er ist und bleibt absolute Pflichtlektüre für alle, die sich mit dem Arbeitsrecht befassen.

Quelle: Arbeit & Arbeitsrecht | Ausgabe 7 – 2015 | www.arbeit-und-arbeitsrecht.de

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Foto von Glenn Carstens-Peters