# Entschädigung | Bildrechte | Kündigung: Aktuelle Rechtsprechung (2015)

*https://www.hrm.de/entschaedigung-bildrechte-kuendigung-aktuelle-rechtsprechung-2015/ — 2015-03-24*

**Keine Besonderheiten bei Schadensersatz und   
 Schmerzensgeld im Berufsausbildungsverhältnis **Hat ein Auszubildender infolge seines Verhaltens einen Beschäftigten desselben Betriebs verletzt, haftet er ohne Rücksicht auf sein Alter ebenso wie ein anderer Arbeitnehmer. 

*BAG 19.03.2015 – 8 AZR 67/14*

**Entschädigungsanspruch bei Überwachung   
 ohne konkrete Tatsachen für einen Verdacht **Beauftragt ein Arbeitgeber einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers, weil er den Verdacht hat, dass dieser eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, handelt er rechtswidrig, wenn es für den Verdacht an konkreten Tatsachen fehlt. Dem observierten Arbeitnehmer kann ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zustehen. 

*BAG 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13*

 

**Verwendung von  Videoaufnahmen nach   
 Beendigung des Arbeitsverhältnisses **Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen nach § 22 KUG nur mit deren Einwilligung verwendet werden. Hat der Arbeitnehmer die Einwilligung ohne Einschränkungen erteilt, erlischt sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch. Ein Widerruf ist nur möglich, wenn hierfür ein plausibler Grund vorgetragen wird. 

*BAG 19.02.2015 – 8 AZR 1011/13*

 

**Unwirksamkeit einer Klageverzichtsklausel **Findet sich in einem Aufhebungsvertrag eine formularmäßige Klageverzichtsklausel, kann diese nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung des Ausspruchs einer angedrohten außerordentlichen Kündigung unterzeichnet wurde, die der Arbeitgeber nicht ernsthaft hätte in Erwägung ziehen dürfen. 

*BAG 12.03.2015 – 6 AZR 82/14  
  
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Fotocredit:  
 Karl-Heinz Laube | [www.pixelio.de](http://www.pixelio.de)*
