Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten und weiterer zwölf Teilnehmerländer für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln von multinational tätigen Unternehmen. Verletzungen der OECD-Leitsätze können mit Beschwerden bei den NKS der jeweiligen Teilnehmerländer vorgebracht werden. Diese wirken auf eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführern und Unternehmen hin. Die deutsche NKS im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entscheidet unter Beteiligung anderer Bundesministerien.
In Beschwerdeverfahren aus dem Jahr 2013 zwischen indonesischen Gewerkschaften und dem weltweiten Industrieverband IndustriALL sowie einer indonesischen Tochtergesellschaft des Unternehmens HeidelbergCement hat die deutsche NKS eine Einigung ermöglicht.
In der Beschwerde waren Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in einem indonesischen Werk aufgeführt, was aber von dem Unternehmen bestritten wurde. Im Rahmen einer Mediation bei der deutschen NKS konnten sich die Parteien auf konkrete Schritte zur Lösung der aufgeworfenen Fragen sowie zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit einigen. Die deutsche NKS begrüßt diese Einigung sehr.
In einer anderen Beschwerde vom Januar 2014 trug eine pakistanische Gewerkschaft vor, dass in einer Filiale der Metro AG in Pakistan Vergütungs- und Arbeitszeitregelungen in Arbeitsverträgen nicht eingehalten, Gewerkschaftsmitglieder angefeindet und wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements bedroht sowie Hygienestandards und Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet worden seien. Die Metro AG reagierte umgehend. Zusammen mit dem internationalen Gewerkschaftsverband UNI global union führte sie in Pakistan insbesondere Schulungen sowohl des Managements als auch der Gewerkschaften durch. Das Beschwerdeverfahren konnte dadurch einvernehmlich beigelegt werden. UNI global union hob die Zusammenarbeit mit Metro AG in einem Schreiben an die NKS äußerst positiv hervor.
Die dritte abgeschlossene Beschwerde wurde von den Nichtregierungsorganisationen ECCHR, Reporter ohne Grenzen e.V., Bahrain Center for Human Rights, Bahrain Watch sowie Privacy International gegen trovicor GmbH München gerichtet. Sie ging von deren Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen durch Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden in Bahrain aus. Diese sei durch die Nutzung von deutschem Know-how bei Überwachungstechnologien gefördert worden. Nach sorgfältiger Prüfung nahm die NKS die Beschwerde zur Erörterung der Frage, ob trovicor GmbH ein ausreichendes Risikomanagementsystem zur Analyse negativer Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte unterhält, an und bot an, darüber ein Mediationsverfahren zu führen. Hinsichtlich der konkreten Umstände in Bahrain wurde die Beschwerde jedoch nicht angenommen, da sich Geschäftsbeziehungen der trovicor GmbH im fraglichen Zeitraum nicht feststellen ließen. Die Beschwerdeführer teilten daraufhin mit, das Angebot der NKS zu einer Mediation nicht annehmen zu wollen. Die NKS bedauert diese Entscheidung der Beschwerdeführer.
Die gemeinsamen Abschlusserklärungen der deutschen NKS finden Sie hier.