[Auszug]

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Foto von Headway

In die Gesamtbeurteilung von Kandidaten fließen auch Informationen aus Dienstzeugnissen ein. Da es nicht erlaubt ist, ein negatives Dienstzeugnis auszustellen, hat sich unter Personalverantwortlichen eine Art „Codesprache” entwickelt. Schon kleine Unterschiede in den Formulierungen lassen erkennen, wie zufrieden der ehemalige Dienstgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers war.

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