Das Betriebsverfassungsgesetz ist – bei richtigem Verständnis – ein Managementhandbuch der Personalverantwortlichen. Ein kompakter Kommentar zu dieser Thematik stellt somit für die betriebliche Praxis ein geradezu unverzichtbares Arbeitsmittel dar. Düwell ist es mit seinen Mitautoren – dabei handelt es sich um ausgewiesene Kenner des Arbeitsrechts – in dem bereits in dritter Auflage erschienenen Kommentar gelungen, kompakt und verständlich nicht nur die aktuelle Rechtsprechung zu dokumentieren, sondern dabei auch wirtschaftliche und politische Entwicklungen einzubeziehen. Durch die in der Zeit vom 1.3. bis 31.5.2010 stattfindenden Betriebsratswahlen bekommt das Werk eine zusätzliche, aktuelle Bedeutung. Eine Beilage – Betriebsratswahl 2010 – trägt diesem Umstand Rechnung.

table lamp on desk inside room
Foto von Christian Mackie

Kein Leser wird einen Kommentar wie ein Lehrbuch durcharbeiten, vielmehr dient er als Nachschlagewerk. Diesen Zweck erfüllt der „Düwell“ in hervorragender Weise, ein sorgfältiges Stichwortverzeichnis ermöglicht den schnellen Zugriff auf die gesuchte Materie. Das zeigt sich insbesondere in Themengebieten, die nicht unmittelbar durch den Gesetzeswortlaut zu erschließen sind, bspw. bei der Regelungsabrede. Lorenz, der hier verantwortliche Autor, gibt unter § 77 Rdnr. 23 ff. die nötigen Sachinformationen.

Sie möchten sich vergewissern, in welcher Weise freiwillige Sozialleistungen, die auf einer betrieblichen Übung oder Gesamtzusage beruhen. durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst werden können und sich mit dem kollektiven Günstigkeitsprinzip auseinandersetzen? Im Handkommentar werden Sie schnell fündig, siehe § 77 Rdnr. 70 mit umfangreichen Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung. Auch aktuelle Themen, bspw. zu Ethikrichtlinien, die dazu dienen, das Verhalten der Mitarbeiter zu beeinflussen, finden angemessene Berücksichtigung (siehe dazu Kohte, § 87 Rdnr. 35 f.). Eine lohnende und lesenswerte Lektüre stellt schließlich auch die von Düwell verfasste Einleitung dar, die den Leser von den Pionieren der Partizipation wie Heinrich Freese und Ernst Abbe bis zu Themen wie Bündnisse für Arbeit und europarechtliche Vorgaben führt. Sie sollte nicht überblättert werden.

Fazit: Wer die Spielregeln kennt, vermeidet Konflikte und kann das Potenzial partizipativer Strukturen nutzen. Der Handkommentar Betriebsverfassungsrecht leistet dazu seinen Beitrag. Wir können den „Düwell“ nachdrücklich empfehlen, er ist sowohl für Personalverantwortliche wie für Betriebsräte ein wertvolles Arbeitsmittel.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht – 3/10