

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen und wird ab 1.1.2018 in Kraft treten. Für Arbeitgeber bieten sich im Rahmen des sog. Sozialpartnermodells bessere und haftungsfreie Möglichkeiten eine Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter anzubieten. Außerdem wurde der steuerliche Förderrahmen für neue und bestehende Betriebsrentenzusagen deutlich ausgebaut: http://bit.ly/2vAJOhg
Autor*innen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.