BAV und Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen und wird ab 1.1.2018 in Kraft treten. Für Arbeitgeber bieten sich im Rahmen des sog. Sozialpartnermodells bessere und haftungsfreie Möglichkeiten eine Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter anzubieten. Außerdem wurde der steuerliche Förderrahmen für neue und bestehende Betriebsrentenzusagen deutlich ausgebaut: http://bit.ly/2vAJOhg

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