ottomans and chairs inside the room
Foto von yann maignan

Anspruch auf Befreiung von Nachtschichten

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann, obwohl er sich arbeitsvertraglich im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Schichtarbeit verpflichtet hat, ist deshalb weder arbeitsunfähig erkrankt, noch ist ihm die geschuldete Arbeitsleistung unmöglich geworden. Es besteht ein Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

BAG 09.04.2014 – 10 AZR 637/13

Hausverbot für den Hund beim Arbeitgeber

Aufgrund des ihm zustehenden Direktionsrechts hat der Arbeitgeber das Recht, die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist, festzulegen. Eine zunächst ausgeübte Direktion (hier: über drei Jahre) darf der Arbeitgeber ändern, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Ein solcher ist anzunehmen, wenn durch die Anwesenheit eines Hundes der Arbeitsablauf beeinträchtigt wird und sich andere Kollegen subjektiv bedroht und gestört fühlen. Das Vorliegen eines solchen sachlichen Grundes für die Änderung der bisherigen Praxis schließt einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. Mobbing aus.

LAG Düsseldorf 24.03.2014 – 9 Sa 1207/13

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Fotocredit: © Rudolf Ortner | www.pixelio.de