

Anforderungen an die Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
Hat der Arbeitgeber im Rahmen der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes die Höhe der Karenzentschädigung in sein Ermessen gestellt, ohne einen Mindestbetrag im Sinne des § 74 Abs. 2 HGB anzugeben, ist das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer unverbindlich.
BAG 15.01.2014 – 10 AZR 243/13
Faktisches Arbeitsverhältnis bei Widerspruch gegen Betriebsübergang
Widerspricht ein Arbeitnehmer zeitlich nach einem Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber, gelten zwischen Betriebserwerber und Arbeitnehmer die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses. Danach bestehen gegen den Betriebserwerber keine Ansprüche auf Leistungen, die allein an den Bestand des Arbeitsverhältnisses und nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung anknüpfen, da der Arbeitnehmer weiterhin in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer steht und insofern nicht schutzbedürftig ist. Dies gilt zumindest dann, wenn zum Zeitpunkt des Widerspruchs die Leistungen noch nicht erbracht waren und daher auch keine Rückabwicklungsschwierigkeiten bestehen können.
LAG Berlin-Brandenburg 20.11.2013 – 21 Sa 866/13
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Fotocredit: Petra Bork | www.pixelio.de
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