Grundsätze für die Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Nachtarbeitsvergütung im Mindestlohnbereich

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Foto von Austin Distel

Für die Berechnung des Arbeitsentgeltes, welches einem Arbeitnehmer für Urlaubs- und Feiertage bzw. für die Nachtarbeit (einschließlich Zuschlägen) zu zahlen ist, ist auch dann, wenn ein niedrigerer Stundenlohn vereinbart ist und die Mindestanforderungen des Mindestlohngesetzes nur durch Sonderzahlungen erreicht werden, mindestens der Stundenlohn zu Grunde zu legen, der sich aus dem Mindestlohngesetz als Untergrenze ergibt.

BAG 20.09.2017 – 10 AZR 171/16

Keine (vorübergehende) Verbindlichkeit unbilliger Weisungen des Arbeitgebers

Nachdem der Fünfte Senat des BAG (zuletzt mit Urteil vom 22.02.2012) zu der Entscheidung gekommen war, dass ein Arbeitnehmer eine unbillige Weisung seines Arbeitgebers zunächst akzeptieren müsse bis das Arbeitsgericht etwas anderes festgestellt habe, hat er nun erklärt, an dieser Auffassung nicht mehr festhalten zu wollen. Das heißt, hält ein Arbeitnehmer eine Weisung seines Arbeitgebers für nicht gerechtfertigt, kann er sich dieser nunmehr direkt widersetzen. Er hat dann jedoch das Risiko und damit einhergehender negativer Folgen einer unzutreffenden Bewertung der Rechtslage zu tragen.

BAG 14.09.2017 – 5 AS 7/17

Umfang des Sonderkündigungsschutzes werdender Mütter bei Massenentlassung

Wird in dem Beschäftigungsbetrieb eine Massenentlassung durchgeführt, ist die Kündigung einer Schwangeren nur dann möglich, wenn diese auf keinem anderen geeigneten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. Das heißt, der Arbeitgeber muss freie Stellen prüfen bzw. prüfen, ob für die Schwangere ein freier Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Anspruch auf einen vorrangigen Verbleib in dem Betrieb hat die Schwangere allerdings nicht.

EuGH 14.09.2017 – C-103/16

Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit ohne Sperrfrist

Ändert ein Arbeitnehmer seine persönliche Planung dahingehend, dass er nach Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nicht direkt (gekürzte) Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld bezieht, um später eine ungekürzte Altersrente zu erlangen, hat er sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Insbesondere liegt in dem Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

BSG 12.09.2017 – B 11 AL 25/16 R

Sturmschäden auf dem Firmengelände – Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Leib und Leben sowie die Vermögensgegenstände der Mitarbeiter auf dem Firmengelände vor Sturmschäden geschützt werden. Er hat insoweit bestehende Gefahrenquellen zu beseitigen. Verletzt er seine diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht, hafte er im Hinblick auf hieraus entstehende Schäden (hier: Beschädigung des Privatfahrzeuges eines Arbeitnehmers).

LAG Düsseldorf 11.09.2017 – 9 Sa 42/17

Uneingeschränkte Überwachung des E-Mail-Verkehrs unzulässig

Auch wenn es den Mitarbeitern verboten ist, das Internet zu privaten Zwecken zu nutzen, besteht für den Arbeitgeber nur eine eingeschränkte Kontrollmöglichkeit. Der sich aus Art. 8 EMRK ergebende Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens darf zwar eingeschränkt werden, der Arbeitnehmer muss allerdings zuvor über die Möglichkeit und den Umfang einer Observation in Kenntnis gesetzt werden. Zudem muss für die Überwachung ein legitimer Grund bestehen.

EuGH 05.09.2017 – Beschwerdenummer 61496/08