man sitting beside two woman on gray surface
Foto von Omar Lopez





Hundeverbot im Büro rechtens

Arbeitgeber können einem Mitarbeiter verbieten, seinen Hund mit ins Büro zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn Kollegen ihren Hund mitnehmen dürfen. Entscheidend ist, ob sich andere Mitarbeiter durch den Hund bedroht fühlen und dieser deshalb die Arbeitsabläufe stört. Ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr ausgeht, spielt keine Rolle.

ArbG Düsseldorf 04.09.2013 – 8 Ca 7883/12

Alleinige Zurverfügungstellung von Personal
ist Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

Stellt ein Unternehmen für den Besucher- und Veranstaltungsservice eines anderen Unternehmens lediglich Personal zur Verfügung, ohne die Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, liegt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und kein Dienst- oder Werkvertrag vor. Fehlt es in einem solchen Fall an einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Personal und dem Entleiher.

ArbG Berlin 04.09.2013 – 33 Ca 5347/13

Freie Arbeitsplätze im Ausland tangieren
betriebsbedingte Kündigung nicht

Grundsätzlich ist eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG unwirksam, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen freien Arbeitsplatz in Betracht kommt. Arbeitsplätze im Ausland sind insoweit unbeachtlich. Der erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes ist nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anwendbar.

BAG 29.08.2013 – 2 AZR 809/12

Besondere Anforderungen bei Ablehnung
eines schwerbehinderten Bewerbers

Bei der Entscheidung über die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 1 SGB IX stets die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Dies gilt auch dann, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zu den Bewerbern gehört. Ein Verstoß gegen die Beteiligungspflicht kann ein Indiz für die Benachteiligung des Bewerbers sein.

BAG 22.08.2013 – 8 AZR 574/12





Verbotene Arbeitnehmerüberlassung
statt Werkvertrag

Überlässt ein Reinigungsunternehmen einen Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen, anstatt ihn dort auf der Grundlage eines Werkvertrages einzusetzen, liegt eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung vor. Dies hat zur Folge, dass zwischen dem Mitarbeiter und dem Entleiher ein Arbeitsverhältnis entsteht. Entscheidend dafür, ob ein Werk- oder ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, ist der Geschäftsinhalt, welcher an Hand der Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Vertragsdurchführung ermittelt wird.

LAG Hamm 24.07.2013 – 3 Sa 1749/12

Dynamische Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge
bindet den Erwerber beim Betriebsübergang nicht immer

Ist in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll (sog. dynamische Bezugnahme), ist der nicht tarifgebundene Betriebserwerber hieran bei einem Betriebsübergang nicht immer gebunden. Es gehen zwar alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über. Dieser darf aber nicht dynamisch zur Erfüllung tariflicher Ansprüche verpflichtet sein, wenn er keine Möglichkeit hat, an den Tarifverhandlungen mitzuwirken.

EuGH 18.07.2013 – C-426/11

Risiko einer außerordentlichen Kündigung bei
Entgegennahme von nicht geschuldeten Zusatzleistungen

Nimmt ein Spitzenmanager von seinem Arbeitgeber Leistungen entgegen, auf die er wohlwissend keinen Anspruch hat, kann dies den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistungen einen hohen wirtschaftlichen Wert haben.

LAG Baden-Württemberg 11.07.2013 – 3 Sa 129/12

Auswahlentscheidung bei Versetzungsprozess
erfordert billiges Ermessen

Sollen Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen versetzt werden, muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu versetzenden Mitarbeiter die Grundsätze billigen Ermessens beachten. Das heißt, er darf seine Auswahlentscheidung nicht auf ausschließlich bislang befristet beschäftigte Mitarbeiter beschränken. Tut er dies dennoch, ist die Versetzung unwirksam.

BAG 10.07.2013 – 10 AZR 915/12

Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates
bei geplantem Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern

§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verlangt, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern bei dem Entleiher nur vorübergehend erfolgt. Damit wird zum einen der Schutz der Leiharbeitnehmer bezweckt. Zum anderen soll mit dieser Vorschrift eine dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft im Entleiherbetrieb verhindert werden. Plant der Entleiher dennoch eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs die Zustimmung zum Einsatz des betreffenden Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern.

BAG 10.07.2013 – 7 ABR 91/11





Zeitliche Gültigkeit einer neu geregelten
(bislang zu kurz bemessenen) Ausschlussfrist

Die vertragliche Neuregelung einer bislang zu kurz bemessenen Ausschlussfrist, die an die Fälligkeit eines Anspruchs anknüpft, erfasst ab ihrem Inkrafttreten sowohl die bereits fällig gewordenen als auch die noch fällig werdenden Ansprüche.

LAG Nürnberg 08.05.2013 – 4 Sa 565/12

Nur mittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied
nicht an Beschlussfassung gehindert

Betriebsratsmitglieder können von der Beschlussfassung des Betriebsrates über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie sich ebenfalls auf die Stelle beworben haben. Von einer unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Betriebsratsmitgliedes ist grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person ist, auf die sich das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet.

BAG 24.04.2013 – 7 ABR 82/11

Dienstwagenbesteuerung –
Rechtsprechungsänderung

Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagens arbeitsvertraglich oder aufgrund einer konkludent getroffenen Nutzungsvereinbarung gestattet, muss er diese zukünftig unter Anwendung der 1%-Regelung in jedem Fall versteuern. Bislang konnte ein Arbeitnehmer die Steuerpflicht umgehen, wenn er mit Hilfe der akribischen Führung eines Fahrtenbuches nachwies, dass er den Dienstwagen tatsächlich ausschließlich beruflich nutzte.

BFH 18.04.2013 – VI R 23/12; BFH 21.03.2013 – VI R 31/10 u.a.

Berechnung des pfändbaren Einkommens
nach der Nettomethode

Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Das heißt, die der Pfändung nach § 850a ZPO entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und sozialrechtlichen Abgaben erfolgt nicht.

BAG 17.04.2013 – 10 AZR 59/12




Anspruch auf Höhergruppierung
kann auch nur bei gelegentlicher
Übernahme von Sonderaufgaben bestehen

Ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (hier: Sozialarbeiter) erfüllt die Merkmale für eine tarifliche Höhergruppierung nicht nur dann, wenn er mindestens zur Hälfte seiner Arbeitszeit die Tarifmerkmale verwirklicht. Es reicht bereits aus, wenn die in der Tarifnorm aufgeführten Aufgaben in rechtlich erheblichem Ausmaß anfallen. Dies ist der Fall, wenn ein sinnvolles Arbeitsergebnis ohne das Erfüllen des tariflichen Merkmals nicht erzielt werden kann.

BAG 21.08.2013 – 4 AZR 933/11

Schädiger muss bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
auch Anteil des Urlaubsentgelts ersetzen

Derjenige, der infolge eines Unfalls die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten verursacht, muss nicht nur den entgangenen Verdienst aus abhängiger Arbeit, sondern grundsätzlich auch den auf den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteil des Urlaubsentgelts ersetzen. Dieser Anspruch steht nach § 6 Abs. 1 EFZG dem Arbeitgeber zu, soweit er dem Geschädigten für die Zeit seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit Urlaub gewährt hat.

BGH 13.08.2013 – VI ZR 389/12

Achtung: Begründung eines
Arbeitsverhältnisses bei Scheinwerkverträgen

Für die Differenzierung zwischen Werk-/Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung ist insbesondere maßgebend, ob ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert ist und von ihm arbeitsvertragliche Weisungen erhalten hat. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Dritten und dem vermeintlichen Werkunternehmer sind bedeutungslos, wenn das Vertragsverhältnis tatsächlich anders gelebt wurde.

LAG Baden-Württemberg 01.08.2013 – 2 Sa 6/13

Folgen einer andauernden
Arbeitnehmerüberlassung

Eine sechs Jahre dauernde Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mehr nur vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, sondern auf Dauer angelegt. Damit ist sie nicht mehr von der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers gedeckt. Folge dieses Rechtsverstoßes ist, dass der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam geworden ist und ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher als zustande gekommen gilt; § 10 AÜG.

LAG Baden-Württemberg 31.07.2013 – 4 Sa 18/13 u.a.




Arbeitnehmerüberlassung –
Equal-Pay-Anspruch erfasst auch Weihnachtsgeld

Der sich aus § 10 Abs. 4 AÜG ergebende Equal-Pay-Anspruch erfasst auch Sonderleistungen wie das Weihnachtsgeld. Besteht eine Stichtagsregelung kann der Leiharbeitnehmer allerdings nur dann einen Anspruch haben, wenn er zum maßgeblichen Zeitpunkt noch bei dem entsprechenden Entleiher eingesetzt war.

LAG Schleswig-Holstein 21.05.2013 – 2 Sa 398/12

Bei Kündigung kein Wahlrecht zwischen
Bestandsschutz und Schadensersatz

Will ein Arbeitnehmer eine ihm ausgesprochene Kündigung gerichtlich für unwirksam erklären lassen, muss er innerhalb der in § 4 Satz 1 KSchG normierten Dreiwochenfrist klagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, § 7 KSchG. Der Arbeitnehmer kann dann auch keine finanziellen Entschädigungsleistungen mehr verlangen.

LAG Rheinland-Pfalz 16.05.2013 – 10 Sa 39/13

Anforderungen an die Bestimmtheit eines
Änderungsangebotes bei Altersteilzeit

Der Antrag des Arbeitnehmers, sein Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortzuführen, ist ein Angebot, welches auf den Abschluss eines Änderungsvertrages gerichtet ist. Ein solches Angebot muss grundsätzlich so konkret formuliert sein, dass es mit einem einfachen „ja“ angenommen werden kann. Ob das Angebot des Arbeitnehmers diesen Anforderungen genügt, ist unter Berücksichtigung der sich aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsgrundsätze zu beurteilen.

BAG 14.05.2013 – 9 AZR 664/11

Anspruch auf Ersatzurlaub bei
Verzug mit der Urlaubsgewährung

Hat der Arbeitgeber einen vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um. Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem nicht wirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis vorbehaltlos bezahlten Urlaub zu gewähren.

BAG 14.05.2013 – 9 AZR 760/11 


Wann beginnt die tarifvertragliche Ausschlussfrist
bei einem Widerspruch gegen einen Betriebsübergang?

Widerspricht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Betriebsübergangs dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber, beginnt die tarifliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber, die von dem Widerspruch abhängen, grundsätzlich erst mit Zugang des Widerspruchs.

BAG 16.04.2013 – 9 AZR 731/11

Keine Altersdiskriminierung bei
altersabhängiger Sozialplanabfindung

Die Regelung in einem Sozialplan, wonach sich die Abfindungshöhe nach der Formel Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor bestimmt und die vorsieht, dass Arbeitnehmer nach Vollendung des 62. Lebensjahres statt dessen eine Mindestabfindung von zwei Bruttomonatsgehältern erhalten, verstößt nicht gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters.

BAG 26.03.2013 – 1 AZR 857/11

Für Equal-Pay-Anspruch Gesamtvergleich
des Arbeitsentgelts entscheidend

Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen. Dabei ist Arbeitsentgelt jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund von Entgeltfortzahlungstatbeständen gewährt werden muss. Echter Aufwendungsersatz ist weder Arbeitsentgelt noch eine wesentliche Arbeitsbedingung im Sinne des § 10 Abs. 4 AÜG. Aufwendungsersatz ist ausnahmsweise nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich als „verschleiertes“ und somit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt darstellt.

BAG 13.03.2013 – 5 AZR 294/12

Teilzeitanspruch auch für Schichtarbeiter

Ein Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG kann auch für Arbeitnehmer bestehen, die in einem Drei-Schicht-System beschäftigt sind. Allein der Schichtbetrieb und die damit einhergehenden erforderlichen Schichtübergaben sind kein ausreichender betrieblicher Grund im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG, der dem Teilzeitanspruch entgegensteht. Vielmehr handelt es sich insoweit lediglich um gesetzesimmanente organisatorische Anstrengungen, die mit jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit verbunden sind.

LAG Köln 10.01.2013 – 7 Sa 766/12


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Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen
bei fehlender Mitteilung der Tagesordnung?

§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung auch die Mitteilung der Tagesordnung beinhalten muss. Nach der bisherigen einhelligen Rechtsprechung des BAG führte ein Verstoß hiergegen zur Unwirksamkeit aller in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn nicht alle Betriebsratsmitglieder anwesend waren. Der Erste Senat des BAG hat in einem Beschluss mitgeteilt, dass er beabsichtigt, diese Auffassung aufzugeben und eine entsprechende Anfrage an den Siebten Senat des BAG gestellt, der sich in der Vergangenheit ebenfalls mit dieser Thematik befasst hat, ob er hiermit einverstanden ist. Nach Ansicht des Ersten Senats soll es zur Wirksamkeit eines Beschlusses nunmehr ausreichen, wenn sämtliche Mitglieder des Betriebsrates rechtzeitig geladen wurden, der Betriebsrat nach § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist und die anwesenden Betriebsratsmitglieder der Änderung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt haben.

BAG 09.07.2013 – 1 ABR 2/13

Rechtsweg bei Streit über
Arbeitgeberdarlehen

Bei Rechtsstreitigkeiten über ein Arbeitgeberdarlehen ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Ein unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis liegt insbesondere dann vor, wenn das Darlehen durch entsprechende Lohneinbehalte des Arbeitnehmers zurückgezahlt werden soll.

LAG Schleswig-Holstein 08.07.2013 – 5 Ta 110/13

Anspruch auf Teilzeit –
Rechtsmissbrauch

Nach § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 TzBfG hat ein Arbeitnehmer unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit und auf die von ihm gewünschte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit. Die Vorschriften enthalten keine Vorgaben bezüglich des Umfangs der zulässigen Vertragsänderung, insbesondere kein Mindestmaß für die Verringerung. Ein Arbeitnehmer, der nur eine verhältnismäßig geringfügige Verringerung seiner Arbeitszeit und eine bestimmte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit verlangt, handelt nicht von vornherein rechtsmissbräuchlich. Besondere Umstände des Einzelfalls, die darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer die ihm nach § 8 TzBfG zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen wolle, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und der Arbeitsvergütung eine blockweise Freistellung durchzusetzen, können allerdings die Annahme eines Rechtsmissbrauchs rechtfertigen.

BAG 11.06.2013 – 9 AZR 786/11

Anforderungen an Rückzahlungsklauseln
von Fortbildungskosten

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rückzahlung von Ausbildungskosten für jeden Fall einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung vorsehen, ohne Kündigungen des Arbeitnehmers auszunehmen, die aus Gründen erfolgen, die der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen sind, benachteiligen den Arbeitgeber unangemessen und sich nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall die Erstattung der Ausbildungskosten grundsätzlich auch nicht nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) verlangen.

BAG 28.05.2013 – 3 AZR 103/12