Coronavirus: Wie Arbeitgeber Mitarbeiter schützen können

Flüge werden gestrichen und Hotelzimmer storniert, Elektronikkonzerne klagen über Lieferprobleme: Das Coronavirus hat zahlreiche Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Experten rechnen mit einem Schaden in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, so die Wirtschaftskammer Österreich. Die Folgen des Ausbruchs in Italien seien in diese Zahlen noch nicht mit eingerechnet. Vor allem Hersteller von elektronischen und optischen Produkten, Maschinen und Maschinenteilen sowie Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen sind betroffen. In vielen Betrieben ist die Unsicherheit zurzeit noch groß, wie mit dem Virus umzugehen ist. Die WKO rät, ein paar einfache Vorkehrungen zu treffen.

Wie sich Organisationen wandeln müssen, um zu bestehen: Sinnhaftigkeit in Unternehmen ist keine schöngeistige Philosophie!

Gehört jetzt auch „Sinn“ in die Toolbox eines Unternehmers oder Managers, um den Kunden und Mitarbeitern den Sinn, oder besser den „Corporate Purpose“ zu vermitteln? Analysieren wir, woher dieser Sinn so plötzlich kommt, warum „die Jungen“ danach fragen und die Kunden meist unbewusst darauf abfahren. Es geht schließlich um uns alle. Um unsere Lebenszeit und wie wir diese stark begrenzte „Ressource“ im Arbeitsleben einsetzen wollen.

Zugang der Kündigung – Postleerungszeitpunkt

§ 130 Abs. 1 BGB
1. Der Einwurf einer Kündigung in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dies ist der Fall, sobald am jeweiligen Ort für gewöhnlich die Postzustellung beendet war.
2. Die Annahme einer generell üblichen Postzustellungszeit bis 17:00 Uhr ist unberechtigt, wenn entsprechende tatsächlicheFeststellungen nicht durch das Gericht erfolgt sind.
3. Die Darlegungs-/Beweislast für den ihm günstigen Umstand einer späteren Zustellungszeit trägt der Arbeitgeber.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 22.8.2019 – 2 AZR 111/19

Ausschlussfristenklausel

§§ 305 ff., 203 Satz 1 BGB
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfriststeht dem Verfall des Anspruchs nur so lange entgegen, wie der Arbeitnehmer aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitgebers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 17.4.2019 – 5 AZR 331/18

Update Entsendung: Die Umsetzung der (revidierten) Richtlinie – wo stehen wir?

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie 96/71/EG (RL ) regelt u.a. Mindestbedingungen für Mitarbeiter, die zur Ausführung eines Auftrags für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Das greift bislang nicht flächendeckend, sondern betrifft bestimmte Branchen, schwerpunktmäßig insbesondere Bauunternehmer sowie die verarbeitende Industrie. Die dies umsetzenden gesetzlichen Normen in Deutschland finden sich im AE ntG. Nun sollen der Anwendungsbereich der Regelungen aufgrund der sog. revidierten Arbeitnehmerentsende-RL nicht unerheblich ausgeweitet sowie die inhaltlichen Regelungen verschärft werden.

Arbeiten unterwegs: Für produktive Umsteigezeiten würden Geschäftsreisende zahlen

Jeder dritte Geschäftsreisende würde dafür zahlen, die unproduktiven Umsteigezeiten sinnvoll zu nutzen und am Bahnhof oder Flughafen ungestört arbeiten zu können. Denn Produktivität ist nicht nur im Büro wichtig, auch unterwegs wollen viele Dienstreisende wichtige Aufgaben erledigen. 40 Prozent der Reisezeit beispielsweise in der Bahn wird für berufliche Tätigkeiten verwendet. Die Wartezeit auf Flugzeug oder Bahn hingegen nicht. Das sind Ergebnisse der aktuellen Umfrage „Chefsache Business Travel 2019“, einer Initiative von Travel Management Companies im Deutschen Reiseverband (DRV).

Coronavirus erreicht Österreich: WKO richtet Infopoint ein

Am Dienstag wurden nach Angabe des Gesundheitsministeriums zum ersten Mal in Österreich zwei Personen positiv auf die Erkrankung COVID-19 getestet. Es handelt sich um zwei junge Erwachsene, die vor wenigen Tagen aus Norditalien nach Tirol zurückgekehrt sind. Die beiden Patienten wurden in der Innsbrucker Klinik isoliert. Die Behörden testeten mehr als 60 Kontaktpersonen und stellte mehrere unter Quarantäne. Die Wirtschaftskammer Österreich hat unterdessen eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen bei Verdachtsfällen wenden können.

Nach Übernahme durch CloserStill Media: Zukunft Personal Austria setzt weiter aus

Der Messe- und Konferenzveranstalter CloserStill Media hat Ende Januar bekannt gegeben, dass er den deutschen Messeveranstalter spring Messe Management GmbH, Betreiber der Messereihe „Zukunft Personal“, übernommen hat. Die Zukunft Personal Austria soll laut den Veranstaltern in diesem Jahr noch einmal aussetzen. Die Zukunft der Messe ist fraglich.

Auf dem Weg in die Arbeitswelt der Zukunft

Das HR Festival, ehemals Personal Swiss, findet vom 31. März bis zum 01. April 2020 in Zürich statt. Das Motto ist dieses Jahr „Break the norm“ – hier geht es vor allem um den Wandel der Arbeitswelt und das Hinterfragen bestehender Strukturen. An diesem Punkt knüpft die GFOS Schweiz AG an und stellt in diesem Rahmen ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen vor, die das Potenzial haben, den HR-Bereich in die Zukunft zu führen.