Haftung des Arbeitgebers bei unrichtigen und/oder unvollständigen Auskünften

pen, notebook, and smartphone on table
Foto von Dose Media

Erteilt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, obwohl er gesetzlich hierzu nicht verpflichtet ist, Auskünfte, die Einfluss auf das Vermögen der Mitarbeiter haben können, müssen diese zutreffend, vollständig und eindeutig sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Arbeitgeber für Schäden, welche den Mitarbeitern durch seine Aussagen entstehen.

BAG 18.02.2020 – 3 AZR 206/18

Unrichtige Massenentlassungsanzeige bei Wahl der unzuständigen Agentur für Arbeit

Reicht ein Arbeitgeber eine nach § 17 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige bei der örtlich unzuständigen Agentur für Arbeit ein, führt dies zur Unwirksamkeit der auf dieser Grundlage ausgesprochenen Kündigungen.

BAG 13.02.2020 – 6 AZR 146/19

Kein zwingender Entschädigungsanspruch bei Nichteinladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch

Das SGB IX sieht (jetzt in § 165 Satz 3 SGB IX) zwar vor, dass schwerbehinderte Bewerber von einem öffentlichen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, droht ihm jedoch nicht in jedem Fall ein Entschädigungsanspruch im Sinne des § 15 Abs. 2 AGG. Vielmehr kann die Vermutung, dass der schwerbehinderte/einem Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerber nur wegen seiner Behinderung nicht eingeladen wurde, nach § 22 AGG widerlegt werden.

BAG 23.01.2020 – 8 AZR 484/18

Keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei noch nicht beschiedenem Gleichstellungsantrag

Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit einem GdB 30, der einen Gleichstellungsantrag gestellt hat, versetzen, muss die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt werden, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde.

BAG 22.01.2020 – 7 ABR 18/18

Kein Recht auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages

Art. 9 Abs. 3 GG begründet keinen Anspruch darauf, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.

BVerfG 10.01.2020 – 1 BvR 4/17

Rechtsprechung zur Einheit des Verhinderungsfalles bestätigt

Es bleibt dabei, dass der Entgeltfortzahlungszeitraum auch dann auf sechs Wochen beschränkt ist, wenn während dieses Zeitraumes neben die bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig eine weitere Erkrankung tritt.

BAG 11.12.2019 – 5 AZR 505/18

Wann muss keine Betriebsrentenanpassung durchgeführt werden?

Die grundsätzlich alles drei Jahre durchzuführende Anpassung der Betriebsrente im Sinne des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG ist obsolet, wenn die Absicherung über eine Pensionskasse erfolgt sowie ab dem Bezugsbeginn alle auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Rentenleistungen dienen. Darüber hinaus muss garantiert sein, dass etwaige Überschussanteile bei Eintritt des Versorgungsfalls weder dem Arbeitgeber noch der Pensionskasse zustehen.

BAG 10.12.2019 – 3 AZR 122/18

Leasingkosten für Dienstfahrrad nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes

Eine Vereinbarung, wonach der Mitarbeiter nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes die Leasingkosten für ein von ihm genutztes Dienstfahrrad zu tragen hat, ist wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 BGB unwirksam.

ArbG Osnabrück 02.12.2019 – 3 Ca 229/19