Der Namensgeber, Dr. Günter Schaub, verstarb am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall erhalten und in bester Erinnerung: Das von ihm 1972 begründete und aktuell von den BAG-Richtern Ahrendt, Koch, Linck, Treber und Vogelsang bearbeitete Werk ist der bewährte und renommierte Klassiker unter den Arbeitsrechtshandbüchern, wie 18 Auflagen und zahlreiche Zitierungen belegen. Der Vorteil dieses kompakten Arbeitsrechtshandbuchs liegt auf der Hand: Es stellt das gesamte Arbeitsrecht, das durch zersplitterte Rechtsquellen und beinahe unübersehbares Richterrecht – sowohl national als neuerdings auch durch EU, EuGH, EGMR – geprägt ist, in einem Band systematisch geordnet dar.

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Entsprechend der praktischen Bedeutung sind Schwerpunkte der Darstellung das Individualarbeitsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Über das reine Arbeitsrecht hinaus werden auch arbeitswissenschaftliche Grundzüge erläutert bei der Lohnfindung (§ 62–63), wovon insbesondere Personaler profitieren. Entsprechendes gilt für sozialrechtliche Aspekte wie Ruhens-/Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (§ 23 Rdnr. 49 ff.), Ausländerbeschäftigung inkl. Flüchtlinge (§ 27 Rdnr. 26) oder Arbeitsunfälle (§ 61). Hinweise zur prozessualen Durchsetzung (z. B. Arbeitnehmerstatus § 8 Rdnr. 42) oder oft streitentscheidenden Darlegungs-/Beweislastverteilung (bspw. Überstunden, § 69 Rdnr. 16 f.) sind ebenfalls enthalten.

Diverse gesetzliche Neuerungen sind in der Neuauflage berücksichtigt, z. B Brückenteilzeit/TzBfG, MutterschutzG 2018, EntgelttransparenzG, Beschäftigtendatenschutz (DSGVO, BDSG 2018) und betriebliche Altersvorsorge (reine Beitragszusage). Bei der Beschäftigung von Ausländern wird bereits ein Ausblick auf den Entwurf des zum 1.3.2020 kommenden FachkräfteeinwanderungsG gegeben (§ 27 Rdnr. 35a). Aus der Rechtsprechung sind eingeflossen Entscheidungen zum AGB-Recht, Eingruppierungsrecht, die grundlegenden neuen EuGH- und BAG-Judikate zum Urlaubsrecht (Verfall, Übertragbarkeit, Vererbung), Arbeitsschutzrecht, Mindestlohn, Kündigungsrecht, AGG, Kirchenarbeitsrecht, Mitbestimmungsrechten, mobiler Arbeit/Telearbeit (§ 164) und Matrix-Strukturen. Die Darstellung befindet sich auf dem Stand vom Mai 2019.

Abstrakte rechtliche Sachverhalte werden für die Praxis gut umsetzbar aufbereitet, bspw. zur Erforderlichkeit (§ 132 Rdnr. 22) und Entbehrlichkeit (§ 132 Rdnr. 24) einer Abmahnung mit Beispielen, zur schwierigen Abgrenzung AÜG–Werkvertrag (§ 120 Rdnr. 19) sowie Arbeitnehmer– freier Dienstvertrag (§ 8 Rdnr. 48f) oder der Darstellung der fristlosen Kündigungsgründe von A – Z (§ 127 Rdnr. 60 ff.). Gegliedert ist das Werk in 26 Bücher: von Grundbegriffen des Arbeitsrechts bis Personalvertretungsrecht. Dank guter Gliederung in Bücher, Abschnitte, Kapitel, Randziffern, ausgewählten Fettdruck, Umrahmungen und Schattierungen findet sich der Nutzer schnell zurecht und liest sich das Werk gut. Ein 44-seitiges Stichwortverzeichnis ermöglicht einen raschen Direkteinstieg. Urteile werden in Fußnoten mit Datum und Fundstelle, aber ohne Aktenzeichen zitiert.

Das Formularbuch enthält 231 Formulare, Muster und Klauseln mit Anmerkungen bzw. Gestaltungshinweisen zum individuellen Arbeitsrecht (z. B. Bewerberfragebogen, Arbeitsverträge, deutsch/englischer Beratervertrag, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Kündigung), 146 zum kollektiven Arbeitsrecht (bspw. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge) und 156 zum Verfahrensrecht (etwa Anträge, Schriftsatzmuster). Über den mitgelieferten Code können diese heruntergeladen und effizient weiterverarbeitet werden.

Fazit

Für die aktuellen „Schaubs“ gilt der Slogan: „Nimm zwei!“ Der Schaub ist nach wie vor „der“ kompakte Klassiker und Maßstab unter den Arbeitsrechtshandbüchern – einer für alles. Er eignet sich gleichermaßen zum theoretischen Lernen/Verstehen wie zum Anwenden/Umsetzen am Fall. Er gehört zur unbedingten Grundausstattung und in Griffweite jedes Anwalts, Personalers, Betriebsrats, Verbandsjuristen, Richters oder Studenten/Referendars, der mit Arbeitsrecht zu tun hat.

Und im Paket mit dem Formularbuch, effizient erschlossen durch Querverweise, hat man das Arbeitsrecht sicher im Griff und auch gleich in der praktischen Umsetzung.

 

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 12/19, S. 735.