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Anteilige Zahlung

Im konkreten Fall hatte ein Controlling-Mitarbeiter eines Frankfurter Verlags sein Weihnachtsgeld für das Jahr 2010 eingeklagt. Er hatte zum 30.9.2010 gekündigt und forderte jetzt eine anteilige Zahlung. Mit Erfolg: Der Verlag hatte laut BAG in seinen Richtlinien bestimmt, dass Mitarbeiter in einem zum Jahresende ungekündigten Arbeitsverhältnis „für jeden Kalendermonat mit einer bezahlten Arbeitsleistung ein Zwölftel des Bruttomonatsgehalts“ erhalten.

Die Mitarbeiter sollten auf diesem Weg an das Unternehmen gebunden und die Betriebstreue belohnt werden. Dem Gericht zufolge diene die Vergütung allerdings auch der im Laufe des Jahres geleisteten Arbeit. Daher entziehe die Stichtagsregelung zum Jahresende dem Arbeitnehmer, der im laufenden Jahr gekündigt hat bereits erarbeiteten Lohn (Az: 10 AZR 848/12).

Quelle: LohnPraxis 12/2013


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