Günstigkeitsvergleich bei Ansprüchen aus Tarifverträgen

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Foto von William Iven

Sind beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden im Sinne des § 3 TVG und wurde arbeitsvertraglich ein weiterer Tarifvertrag in Bezug genommen, muss mit Hilfe eines Günstigkeitsvergleiches festgestellt werden, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Dies geschieht nach § 4 Abs. 3 TVG an Hand eines sogenannten Sachgruppenvergleiches. Bleiben hierbei Zweifel, ob die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer tatsächlich vorteilhafter ist, gelten zwingend die tariflichen Bestimmungen.

BAG 15.04.2015 – 4 AZR 587/13  

Beginn des Sonderkündigungsschutzes
bei künstlicher Befruchtung

Nach § 9 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig. Im Falle einer künstlichen Befruchtung in Form einer sog. Invitro-Fertilisation setzt dieser Sonderkündigungsschutz bereits in dem Zeitpunkt ein, in welchem die befruchtete Eizelle eingesetzt wird und nicht erst bei ihrer erfolgreichen Einnistung.

BAG 26.03.2015 – 2 AZR 237/14

Anforderungen an außerordentliche
Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis außerordentlich wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer während eine bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit erbringt. Allerdings muss im Rahmen der vor Kündigungsausspruch vorzunehmenden Interessenabwägung zu Gunsten des Mitarbeiters berücksichtigt werden, ob diese Tätigkeit durch eine frühere unwirksame Kündigung ausgelöst wurde, ob sie auf Dauer angelegt ist und ob dem Arbeitgeber durch diese Tätigkeit ein Schaden zugefügt wurde.

BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13

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Fotocredit: Rainer Sturm | www.pixelio.de