table lamp on desk inside room
Foto von Christian Mackie

Die aktuelle Versicherungspolice oder ein
aktueller Versicherungsnachweis muss:

– in maschinenschriftlicher Form vorliegen
– die Gültigkeit für den gesamten Reisezeitraum beziehungsweise
  der gesamten Visumdauer nachweisen (bei mehrfachen Einreisen
  muss zumindest der erste Zeitraum abgedeckt sein)
– den vollständigen Namen des Antragstellers angeben
– die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens enthalten

– die Nummer der Versicherungspolice aufführen

– den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung auflisten

– Rücktransport im Sterbefall gewährleisten

– einen Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro ausweisen

– den für die Russische Föderation gültigen Versicherungsschutz nachweisen

– das Datum des Versicherungsabschlusses angeben
– nicht älter als drei Monate sein.

Sofern eine dieser Informationen nicht auf der Bestätigung ersichtlich ist, sollten Betroffene ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren, um ein entsprechendes Schreiben anzufordern.


Fotocredit: Claus Zewe / www.pixelio.de