Die aktuelle Versicherungspolice oder ein
aktueller Versicherungsnachweis muss:
– in maschinenschriftlicher Form vorliegen
– die Gültigkeit für den gesamten Reisezeitraum beziehungsweise
der gesamten Visumdauer nachweisen (bei mehrfachen Einreisen
muss zumindest der erste Zeitraum abgedeckt sein)
– den vollständigen Namen des Antragstellers angeben
– die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens enthalten
– die Nummer der Versicherungspolice aufführen
– den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung auflisten
– Rücktransport im Sterbefall gewährleisten
– einen Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro ausweisen
– den für die Russische Föderation gültigen Versicherungsschutz nachweisen
– das Datum des Versicherungsabschlusses angeben
– nicht älter als drei Monate sein.
Sofern eine dieser Informationen nicht auf der Bestätigung ersichtlich ist, sollten Betroffene ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren, um ein entsprechendes Schreiben anzufordern.
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