Muss sich der Arbeitnehmer während einer bestimmten Zeit an einem von dem Arbeitgeber festgelegten Ort (innerhalb oder außerhalb der Arbeitsstätte) aufhalten, um ggf. die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), hat er für diese Zeit einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ein „zusätzlicher“ Vergütungsanspruch besteht jedoch nur dann, wenn die Gesamtvergütung für den Monat den Umfang des gesetzlichen Mindestlohnes nicht erreicht.

Krank im Urlaub
Krank im Urlaub


BAG 29.06.2016 – 5 AZR 716/15

Ein Arbeitnehmer, der bereits individualrechtlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hat, kann der Anspruch auf eine Betriebsrente, deren Rechtsgrundlage sich in einer Betriebsvereinbarung befindet, dann versagt werden, wenn die für ihn einzelvertraglich vereinbarte Betriebsrente zumindest annähernd gleichwertig ist.


BAG 19.07.2016 – 3 AZR 134/15

Ein Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung ist von vornherein ausgeschlossen, wenn ein Bewerber den Erhalt der ausgeschriebenen Stelle gar nicht anstrebt, sondern allein das Ziel hat, eine Entschädigung wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Antidiskriminierungsvorschriften geltend zu machen.


EuGH 28.07.2016 – C-423/15

Eine arbeitsvertragliche (AGB-)Regelung, wonach auch der auf einer Mindestlohnverordnung basierende Entgeltanspruch (hier: § 2 PflegeArbbV in Verbindung mit §§ 9 Satz 3; 13 AEntG) verfällt, ist unwirksam. Demgemäß kann der Anspruch auf das Mindestentgelt nicht wegen Versäumung der vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen.


BAG 24.08.2016 – 5 AZR 703/15

Hat sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter einen Bonusanspruch „nach billigem Ermessen“ zu bezahlen, kann das Arbeitsgericht die vom Arbeitgeber zugrunde gelegten Kriterien und die von ihm angegebene Höhe des Bonusanspruches in vollem Umfang prüfen. Faktoren, die der Arbeitgeber nicht offenlegt, können nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Der Arbeitnehmer kann auch nicht auf eine Auskunftsklage verwiesen werden. Stattdessen kann der Leistungsumfang durch das Gericht unter Berücksichtigung der im Verfahren bekannt gewordenen Parameter (wie Höhe des Bonus in der Vergangenheit, Unternehmenskennzahlen, Beurteilungen des Mitarbeiters) festgesetzt werden.


BAG 03.08.2016 – 10 AZR 710/14

Soweit Inhalt einer Verfallsklausel abgrenzbare Ausschlussfristenregelungen für verschiedene Anspruchsarten sind, darf ein unwirksamer Teil der Klausel zur Auslegung des verbleibenden Teils herangezogen werden.


BAG 27.01.2016 – 5 AZR 227/14

Verzichten die Parteien auf Wunsch des Arbeitnehmers in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvereinbarung auf gegenseitige Forderungen, ist die entsprechende Regelung lediglich dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Situation des Arbeitnehmers treuwidrig zur Durchsetzung eigener Interessen ausgenutzt hat.


BAG 24.02.2016 – 5 AZR 258/14

Fertigt ein Mitarbeiter während seines Dienstes unter Nutzung des ihm an seinem Arbeitsplatz vorhandenen Rechners und dienstlicher CD-Rohlinge private Raubkopien an, kann dies eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Ein derartiges Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Pflichtverletzung dar, sondern kann auch dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien unwiederbringlich zerstört ist.


LAG Sachsen-Anhalt 26.05.2016 – 6 Sa 23/16

Der Arbeitnehmer hat hinsichtlich des in § 3 EFZG normierten Entgeltfortzahlungsanspruches nicht nur seine Arbeitsunfähigkeit selbst zu beweisen, sondern auch deren Beginn und Ende.


BAG 25.05.2016 – 5 AZR 318/15