Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung bei Kuraufenthalt
Unterzieht sich ein Arbeitnehmer einer ambulanten Vorsorgekur, so hat er dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG, wenn diese Maßnahme medizinisch erforderlich ist und durch einen Sozialversicherungsträger (hier: Krankenkasse) bewilligt wurde.
LAG Niedersachsen 27.03.2015 – 10 Sa 1005/14

Umfang der Unfallversicherung in der Mittagspause
Grundsätzlich umfasst die gesetzliche Unfallversicherung
die Absicherung des Arbeitnehmers nicht nur während der
Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, sondern auch
in den Pausen. Hierzu gehört die Zeit, in der der Mitarbeiter
sein Mittagessen einnimmt. Erledigt er hingegen in der
Mittagspause auch private Besorgungen (hier: Besuch der
Wäschereinigung) ist er nicht versichert, wenn er auf dem Weg
dorthin verunglückt.
LSG Hessen 24.03.2015 – L 3 U 225/10
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