# Kur | Unfallversicherung | Aktuelle Rechtsprechung (2015)

*https://www.hrm.de/kur-unfallversicherung-aktuelle-rechtsprechung-2015/ — 2015-04-28*

**Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung bei Kuraufenthalt**Unterzieht sich ein Arbeitnehmer einer ambulanten Vorsorgekur, so hat er dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG, wenn diese Maßnahme medizinisch erforderlich ist und durch einen Sozialversicherungsträger (hier: Krankenkasse) bewilligt wurde.   
  
*L***A*G Niedersachsen 27.03.2015 – 10 Sa 1005/14*

**Umfang der Unfallversicherung in der Mittagspause**  
   
 Grundsätzlich umfasst die gesetzliche Unfallversicherung   
die Absicherung des Arbeitnehmers nicht nur während der   
Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, sondern auch   
in den Pausen. Hierzu gehört die Zeit, in der der Mitarbeiter   
sein Mittagessen einnimmt. Erledigt er hingegen in der  
Mittagspause auch private Besorgungen (hier: Besuch der   
Wäschereinigung) ist er nicht versichert, wenn er auf dem Weg   
dorthin verunglückt. 

*LSG Hessen 24.03.2015 – L 3 U 225/10  
  
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Fotocredit: Rosel Eckstein |[www.pixelio.de](http://%20www.pixelio.de)*
