Aber auch die Angestellten selbst haben nun eine längere Kündigungsfrist – nämlich mindestens ein Monat – einzuhalten. Arbeitnehmer, die keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist einhalten, verlieren ihren Anspruch auf Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche, warnt die AK. Sie erinnert Arbeitgeber wie Beschäftigte weiters daran, dass bei Nichteinhaltung der korrekten Kündigungsfristen und -termine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmer entstehen.
HRM.de als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügenKündiungsfristen: Teilzeitmitarbeiter werden Vollzeitkollegen gleich gestellt













