Kürzung von Weihnachtsgeld wegen
höheren Gehalts aufgrund MiLoG unwirksam

three women sitting beside table
Foto von Tim Gouw

Auch wenn ein Unternehmen seit dem 01. Januar 2015 wegen des MiLoG einen höheren Stundenlohn bezahlen muss, ist eine Änderungskündigung, mit der die Streichung oder Kürzung des bislang zusätzlich gewährten Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes bezweckt werden soll, unwirksam.

LAG Berlin-Brandenburg 02.10.2015 – 9 Sa 569/15,
9 Sa 570/15, 9 Sa 591/15 und 9 Sa 1727/15

 

Entschädigungsanspruch bei zweimaliger Kündigung
während der Schwangerschaft

Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin unter Verstoß gegen § 9 MuSchG jeweils ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde mehrmals, ist hierin ein Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 Satz 1 AGG normierte Diskriminierungsverbot zu sehen. Die Arbeitnehmerin hat aufgrund der Benachteiligung wegen ihres Geschlechts einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung.

LAG Berlin-Brandenburg 16.09.2015 – 23 Sa 1045/15

 

Keine zwingende fristlose Kündigung bei
Gewinnspielteilnahme auf Kosten des Arbeitgebers

Nimmt ein Arbeitnehmer unter Nutzung seines Diensttelefons durch die Wahl einer kostenpflichtigen Sondernummer an einem Gewinnspiel teil, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Insbesondere dann, wenn die Anrufe außerhalb der Arbeitszeit erfolgen und der Umfang der erlaubten Privatnutzung nicht explizit geregelt ist, ist Vorsicht geboten. Der Arbeitgeber muss dann zunächst klare Regelungen schaffen und ggf. abmahnen.

LAG Düsseldorf 16.09.2015 – 12 Sa 630/15

 

Fristlose Kündigung bei Missachtung der Kontrollpflichten

Verletzt ein Sicherheitsmitarbeiter die ihm obliegenden Ausgangskontrollpflichten, weil er während seiner Arbeitszeit einen besonders zu sichernden Bereich (hier: Ausgang des Produktionsbereiches einer Münzprägeanstalt) für einen längeren Zeitraum grundlos verlässt, kann dies eine fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

LAG Berlin-Brandenburg 09.09.2015 – 17 Sa 810/15

 

Deutschlandweite Versetzung eines
Arbeitnehmers nicht problemlos möglich

Auch wenn vertraglich vorgesehen ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter einseitig deutschlandweit einsetzen und ihn entsprechend versetzen kann, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Insbesondere muss der Arbeitgeber über die Versetzung unter Beachtung billigen Ermessens entscheiden. Er hat hierbei vor allem die familiären Belange und privaten Interessen des Arbeitnehmers angemessen zu beachten. Sind mehrere Mitarbeiter für die freie Stelle geeignet, muss er denjenigen versetzen, der in sozialer Hinsicht am wenigsten schutzbedürftig ist.

LAG Schleswig-Holstein 26.08.2015 – 3 Sa 157/15  

 

Keine betriebliche Übung bezüglich bezahlter Raucherpause

Auch wenn ein Arbeitgeber über Jahre hinweg bezahlte Raucherpausen gewährt hat, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass er hieran festhält. Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn dem Arbeitgeber die Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen jedes einzelnen Mitarbeiters gar nicht bekannt waren. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber mitteilen bzw. in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass sich die Mitarbeiter für Raucherpausen zukünftig ausstempeln müssen.

LAG Nürnberg 05.08.2015 – 2 Sa 132/15

 

Änderung des Kündigungsgrundes im Prozess möglich? 

Ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Rahmen eines am Arbeitsgericht anhängigen Kündigungsschutzverfahrens ist unzulässig, wenn die Kündigung dadurch einen völlig anderen Charakter erhält.

LAG Düsseldorf 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14