Ein Muss für Sprecherausschüsse: Endlich liegt wieder eine aktuelle Kommentierung des Sprecherausschussgesetzes (SprAuG) vor. Professor Wolfgang Hromadka, Passau, und Dr. Rainer Sieg, Vorsitzender des Konzern- und Gesamtsprecherausschusses der Siemens AG, haben die verdienstvolle Arbeit geleistet. Nicht zuletzt diese Verbindung von Wissenschaft und Praxis macht den Kommentar zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für Sprecherausschüsse und sollte für jedes Gremium zur Grundausstattung gehören.

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Foto von Sigmund

Das Buch lässt deutlich spüren, dass beide Autoren die Lebenswirklichkeit von Sprecherausschüssen seit vielen Jahren kennen und begleiten. Dies zeigt sich schon in der sehr praxisorientierten Kommentierung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss in § 2 SprAuG, darüber hinaus aber auch in vielen anderen Punkten, bei denen die Sprecherausschüsse bislang vom Gesetzgeber im Stich gelassen worden sind und deshalb nach Antworten für ihre Tagesarbeit suchen.

So bejahen die Autoren zu Recht das Bestehen eines Rest- und Übergangsmandats für Sprecherausschüsse auch ohne ausdrückliche Regelung im SprAuG. Gleiches gilt für die Zuständigkeit des Konzernsprecherausschusses auch für sprecherausschusslose Betriebe, eine Frage, für die es im SprAuG noch an einer Regelung fehlt, wie es sie bereits seit einiger Zeit für Konzernbetriebsräte gibt. Auch das umstrittene Einsichtsrecht für Sprecherausschüsse in Bruttogehaltslisten wird angenommen und mit einer zutreffenden differenzierten Betrachtung der unterschiedlichen Regelungen im BetrVG und SprAuG unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begründet.

Als ausgesprochen hilfreich stellt sich der Anhang zu diesem Kommentar dar, in dem sich nicht nur diverse Gesetzestexte finden, sondern insbesondere auch Muster für Geschäftsordnungen und Sprecherausschussvereinbarungen. Auch diesen Mustern merkt man an, dass sie praxiserprobt sind.

Insgesamt handelt es sich damit um ein Werk, dass den Sprecherausschüssen – aber auch den Personalabteilungen in den Unternehmen – dringend zur Anschaffung zu empfehlen ist.

Dr. Ulrich Goldschmidt, Hauptgeschäftsführer,

DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK, Essen

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht ∙ 8/10