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In einem Protestbrief forderten der SGB und solifonds am letzten Montag (09.02.) die pakistanische Regierung und die Generalstaatsanwaltschaft auf, gegen eine Kriminalisierung von Arbeitern und Gewerkschaftsfunktionären durch die Wirtschaft vorzugehen. Es gälte, die entsprechenden ILO-Konventionen landesweit einzuhalten.

Aktuell sähe sich die Arbeitnehmendenseite mit vielen Klagen nach dem Antiterrorgesetz konfrontiert, schreiben die Schweizer. Dabei reichen Unternehmer Klage bei Antiterrorgerichten ein, welche diese auch annehmen, wie der Fall aus Faisalabad und andere Vorfälle zeigten. Der SGB und solifonds weisen in ihrem Brief daraufhin, dass die Fälle zum grossen Teil konstruiert seien. Ihre Forderung: Arbeitskonflikte sind als solche zu sehen und gehören vor Arbeitsgerichte.

Zu Pakistan unterhält die Schweiz intensive Beziehungen. Laut einer Information des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA gehört die Schweizer Wirtschaft zu den wichtigsten ausländischen Direktinvestoren Pakistans. Unternehmen seien vor allem in Karachi tätig.

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