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Foto von Matt Hoffman

So muss ein Unternehmen, das betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, grundsätzlich eine Sozialauswahl vornehmen. Das Gesetz nennt hierzu abschließend die Sozialdaten, an denen sich die Entscheidung auszurichten hat (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung). Doch können berechtigte betriebliche Interessen zu einer Modifikation führen.

Die Dissertation von Baumgartl befasst sich mit der wichtigen Ausnahmeregelung von den starren Kriterien der Sozialauswahl. Nach einer kurzen Einleitung erläutert sie die systematische Einordnung und Struktur der Vorschrift. Die Prüfungsreihenfolge erklärt sie gut nachvollziehbar, bevor sie die Ausnahmetatbestände, unterteilt in die individuellen Sachgründe und die Sicherung der Personalstruktur, im Einzelnen beleuchtet; die Abwägungslehre des BAG wird eingehend problematisiert und im Ergebnis befürwortet. Es folgen Ausführungen zu Minderleistern. Dabei geht die Autorin auf die verschiedenen Erscheinungsformen der Minderleistung ein und erklärt, wie für den Arbeitgeber die Trennung von Minderleistern durch richtige Nutzung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG möglich wird. Im Anschluss stellt Baumgartl dar, wie Unternehmen durch Altersgruppenbildung einer insb. im Rahmen von Massenentlassungen drohenden Überalterung ihrer Belegschaft begegnen können. Die immer wichtiger werdende Gemeinschaftsrechtskonformität und eine umfassende Auseinandersetzung mit den Anforderungen des AGG stehen hierbei im Mittelpunkt.

Fazit: Das Buch bietet einen guten und ausführlichen Überblick zum Umgang mit der Ausnahmeregelung von den starren Kriterien der Sozialauswahl.

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Quelle: Arbeit & Arbeitsrecht | Ausgabe Juni 2014 | www.arbeit-und-arbeitsrecht.de