Nach der Wahl von Donald Trump zum 45. Präsidenten der USA werden erste Punkte seiner politischen Agenda bekannt. Demnach scheint Trump unter anderem sein Versprechen, die unter Obama eingeführte allgemeine Krankenversicherungspflicht („Obamacare“ – offiziell: Patient Protection and Affordable Care Act) abzuschaffen, nur teilweise in die Tat umsetzen zu wollen. So sagte er in seinem ersten Interview nach dem Wahlsieg mit dem „Wall Street Journal“, er habe Obama gegenüber versichert, dass er dessen Vorschläge überdenken werde. Im Wahlkampf hatte Trump immer wieder versprochen, Obamas Gesundheitsreform komplett rückabwickeln zu wollen, und genau so steht es noch auf Trumps Homepage.


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Foto von Miguelangel Miquelena

Für die Abschaffung von „Obamacare“ spricht sich auch der US-Senat aus: So teilte etwa der Mehrheitsführer des US-Senats Mitch McConell in seiner Gratulationsrede an den designierten Präsidenten mit, dass der Senat das Wahlversprechen unterstütze und eine schnelle Rückabwicklung von Obamacare forcieren werde.

Mögliche Folgen für Expatriates

 

„Unabhängig davon, welche Teile der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich bestehen bleiben, die Änderungen werden sehr wahrscheinlich Konsequenzen für deutsche Auswanderer und entsandte Mitarbeiter deutscher Unternehmen in den USA haben“, sagt Claus-Helge Groß, Experte für Auslandsversicherungen beim BDAE.

 

Erst vor kurzem mussten sich vor allem Firmen intensiv mit dem Thema Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter in den USA auseinandersetzen. Der Grund: Das Gesetz über die Krankenversicherungspflicht gilt seit 1. Januar 2014 auch für deutsche Bürger, die in irgendeiner Form steuerpflichtig in den USA sind. Damit wurden auch die Grundlagen für den Auslandskrankenversicherungsschutz neu definiert. Vor der Einführung von „Obamacare“ konnten Bundesbürger problemlos mit einer deutschen oder ausländischen Auslandskrankenversicherung in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten, ohne finanzielle Nachteile zu haben.

 

Viele Auslandskrankenversicherungen nicht „Obamacare“-konform

 

Derzeit sind jedoch bei weitem nicht alle Auslandskrankenversicherungen sowohl deutscher als auch internationaler Versicherer „Obamacare-konform“, weil sienicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Expats und Auswanderer zum einen nicht in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen und zum anderen sogar Strafe zahlen müssen, wenn sie keine anerkannte Krankenversicherung vorweisen können.

 

„In einem solchen Fall haben wir Privatpersonen und Unternehmen bislang empfohlen, zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung eine günstige lokale, anerkannte Krankenversicherung abzuschließen“, so BDAE-Spezialist Groß weiter.

 

Ob sich die Bedingungen für die Anerkennung deutscher Auslandskrankenversicherer nach einer erneuten Reform der Gesundheitsreform durch die Trump-Regierung wieder verbessern werden, ist zurzeit noch nicht abzusehen. Angesichts der von Trump während des Wahlkampfes angekündigten Protektionismus-Bestrebungen ist aber zu vermuten, dass sich die Bestimmungen vielmehr verschärfen werden. „Noch können wir keine Prognosen abgeben, allerdings raten wir in den USA aktiven deutschen Unternehmen,die Entwicklungen im Gesundheits- und Versicherungswesen unbedingt im Blick zu halten. Sind Mitarbeiter in den USA betroffen, sollten sich Personaler aufgrund der Komplexität des Themas an lokale Fachleute wenden und weiterhin überprüfen, ob der Versicherungsschutz den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, rät Claus-Helge Groß.

 

Hintergrund:

Seit dem 1. Oktober 2014 sind 12,7 Millionen Amerikaner erstmals krankenversichert. Kern der von Noch-Präsident Barack Obama im Jahr 2010 auf den Weg gebrachten Gesundheitsreform (Patient Protection and Affordable Care Act) ist der bezahlbare Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Das als „Obamacare“ bekannt gewordene Programm stellt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht dar. So müssen US-Arbeitgeber ab einer Unternehmensgröße von mindestens 50 in Vollzeit angestellten Mitarbeitern einen angemessenen Versicherungsschutz anbieten („Employer Mandate“), andernfalls drohen Bußgelder.

Quelle: www.expat-news.com