group of people doing jump shot photography
Foto von Husna Miskandar

Tätlicher Angriff auf Vorgesetzten

Der Mann reinigte gerade in einer Waschanlage mit seinem Vater ein Auto, als ihm sein Abteilungsleiter über den Weg lief. Der Vorgesetzte war über die Aktivitäten des krankgeschriebenen Mitarbeiters erstaunt und fotografierte die beiden mit seinem Mobiltelefon. Daraufhin kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen den drei Männern, in der Folge kündigte das Unternehmen dem Produktionshelfer wegen des tätlichen Angriffs auf den Abteilungsleiter fristlos. Mit seiner Klage verlangte der Arbeitnehmer die Rücknahme der Kündigung und beantragte, dem Arbeitgeber zu verbieten, Fotos von ihm zu machen. Vor dem LAG blieb er aber ohne Erfolg. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse zwar das Recht am eigenen Bild, doch sei es nicht uneingeschränkt gewährleistet (Az.: 10 SaGa 3/13).

Quelle: Meldungen Lohnpraxis
LohnPraxis • Nr. 2 • Februar 2014
Fotocredit: © Lupo / www.pixelio.de