Im Mai 2009 ist der Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht von Dornbusch, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, Fischermeier, Vorsitzender des 6. Senats am Bundesarbeitsgericht, und Löwisch, Rechtsanwalt in Stuttgart und Emeritus an der Universität Freiburg, in zweiter Auflage erschienen und aktualisiert die Erstauflage von Anfang 2008. Die Bezeichnung als „Kompaktkommentar“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich dennoch um ein umfängliches Werk mit annähernd 2.200 Seiten handelt. Der Umfang ist der Fülle von arbeitsrechtlichen Vorschriften in einer Vielzahl von Regelwerken geschuldet.

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Foto von Luke Chesser

Im Vergleich zur Vorauflage wurden zum einen neue Gesetze wie das Pflegezeitgesetz mit einer eigenen Kommentierung berücksichtigt, zum anderen beleuchten die Autoren Themen, die besonders stark in der öffentlichen Diskussion vertreten sind. Insbesondere ist hier der Arbeit – nehmerdatenschutz zu nennen, der in der jüngeren Vergangenheit durch spektakuläre Fälle medienwirksam aufbereitet wurde. Auch aktuelle Rechtsprechung – u. a. zum Urlaubsrecht und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – ist selbstverständlich eingearbeitet.

Nicht alle Gesetze sind vollständig kommentiert. Die Herausgeber haben eine Auswahl anhand der Bedeutung der Normen in der Praxis getroffen, um den Rahmen des Werks nicht zu sprengen. Insgesamt umfasst es die Kommentierung von mehr als 50 Gesetzen bzw. Aus zügen. Die Erläuterung der einzelnen Vorschriften ist häufig erfreulich kurz gehalten, ohne dass der Leser die notwendige Substanz vermissen muss. Durch die gewollte Kürze gelingt eine durchweg übersichtliche Darstellung der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ganz im Sinne einer guten Praxistauglichkeit orientiert sich die Kommentierung stets an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Das Werk ist sehr übersichtlich gestaltet. Die einzelnen kommentierten Gesetze sind in alphabetischer Reihenfolge angeordnet, was auch ohne eine besondere Einarbeitung in die arbeitsrechtliche Materie ein schnelles Auffinden der gesuchten Vorschrift ermöglicht. Dies bietet gerade dem Allrounder Vorteile gegenüber bspw. thematisch gegliederten Kommentaren, mit denen sich der Benutzer erst „anfreunden“ muss, um schnell zu erfassen, an welcher Stelle sich die gesuchte Vorschrift befindet. Darüber hinaus hilft ein ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buchs, die entsprechenden Kommentarstellen zu finden.

Das Werk umfasst Bearbeitungen von 35 hervorragenden Autoren aus Anwaltschaft, Wirtschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft. Es gibt den Rechtsstand zum 31.3.2009 wieder und bietet damit eine praxisgerechte, aktuelle und umfassende Kommentierung im Arbeitsrecht.

Fazit: Der Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht sei – entgegen dem Buchtitel – nicht nur dem Fachanwalt empfohlen. Auch der nicht ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Praktiker wird in dem Werk viele Antworten und Lösungsmöglichkeiten für die tägliche Fallbearbeitung finden.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi – 1/10