Am 1. September 2013 läuft die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis aus. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen zu können. Darauf weist der Bundeswahlleiter hin.

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Foto von Alejandro Escamilla

Betroffen sind Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten – etwa als Expats oder Auswanderer – und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Wenn sie sich an der Bundestagswahl beteiligen wollen, sollten so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeinde eingehen.

Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten Bundestagswahl 2009 einen Antrag gestellt hatten, müssen diesen zur Bundestagswahl 2013 erneut anfordern.

Im Ausland, aber in Deutschland gemeldete Personen können Briefwahl beantragen

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters. Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während einer längeren Geschäftsreise) im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen.

Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Dies ist allerdings nicht telefonisch möglich. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.

Auslandsvertretung kontaktieren

Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges zum Auswärtigen Amt in Berlin an. Die Wahlbriefe müssen dann nicht frankiert werden. Allerdings ist bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Zudem kann der amtliche Kurierweg nur alle ein bis zwei Wochen genutzt werden und mehrere Tage beanspruchen. Einzelheiten erfahren Interessierte bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht auf der Homepage des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) zur Verfügung.

Quelle: www.expat-news.com

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