„Während der Anteil von internationalem Traffic aus Ursprungsländern außerhalb der EU auf unseren Portalen zugenommen hat, müssen wir feststellen, dass es einen deutlichen Abfall bei aktiven Jobsuchen gibt, die von Leuten getätigt werden, die innerhalb der EU-Grenzen ansässig sind“, zitiert die Internet-Zeitung „The Independent“ Sinead Bunting, Marketing Vice President bei Monster. Diese Entwicklung sei seit Juni 2016 beobachtbar. „Dieser deutliche Rückgang ist eine Folge des Referendums und erhöht die Gefahr für britische Unternehmen, kritische Positionen nicht besetzen zu können“, warnt die Expertin.

person writing on white paper
Foto von William Iven

Als solche „kritischen Positionen“ seien vor allem auch Stellen im Management zu sehen. „Gerade hier gibt es, wenn man die einzelnen konkreten Tätigkeitsfelder betrachtet, mit 24,8 Prozent den größten Rückgang bei den Jobsuchen von EU-Bürgern“, betont Bunting. Auch im Verkauf, in der Buchhaltung und bei Rechtsexperten wurden seit dem Brexit-Votum um 21 Prozent weniger Suchanfragen verzeichnet. „Die EU-Bürger sind sich einfach unsicher und wissen nicht genau, was das für sie bedeutet, wenn Großbritannien austritt“, so Bunting.

Mit den nun vorgelegten Zahlen bestätigt sich die Einschätzung vieler Experten, die schon vor dem Referendum vor einem großflächigen Abzug von qualifizierten EU-Arbeitskräften aus dem Vereinigten Königreich gewarnt hatten. 2017 waren offiziellen Zahlen zufolge rund 2,35 Millionen Bürger aus EU-Ländern beruflich auf der Insel im Einsatz. Das Beratungsunternehmen Deloitte schätzt, dass der Brexit Großbritannien innerhalb von nur fünf Jahren beinahe die Hälfte – also knapp 1,2 Millionen – der Arbeitnehmer aus der EU kosten könnte (pressetext berichtete).

Umgekehrt könnte für viele Briten in der EU der Brexit das Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Beschäftigungsfähigkeit bedeuten. Gegen den Verlust der EU-Bürgerschaft haben fünf in den Niederlanden lebende Briten geklagt. Nun ist der Europäische Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten beauftragt und soll klären, ob der Brexit automatisch zum Verlust der EU-Bürgerschaft für Briten in der EU führt. Omer Dotou, Auslandsexperte beim BDAE, spricht über die Auswirkungen des EU-Rechtsgutachten und wie Mitarbeiter aus Großbritannien nach dem Brexit zukünftig in der EU beschäftigt werden können.

„Entscheidend dabei ist, ob der EU-Austritt ebenfalls den Verlust der EU-Bürgerschaft mit sich bringt. In diesem Fall würden britische Arbeitnehmer, die zurzeit aufgrund des EU-Rechts frei innerhalb der EU ihrer Arbeit nachgehen können, nicht mehr in den Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit fallen. Ihr Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme wären vielmehr an Voraussetzungen gebunden, die manch ein Arbeitnehmer nicht zu erfüllen vermag“, sagt BDAE-Auslandsexperte Omer Dotou.

 

Mit freundlicher Genehmigung von BDAE: Leben und Arbeiten im Ausland Ausgabe 05/2018.