Rentner bei Sozialauswahl geringer schutzbedürftig

closeup photo of silver iMac
Foto von Alesia Kazantceva

Ist ein Mitarbeiter bereits regelaltersrentenberechtigt und hat der Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus eine Sozialauswahl durchzuführen, ist dieser bezüglich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig als ein Mitarbeiter, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.

BAG 27.04.2017 – 2 AZR 67/16

 

Auch nur überwiegend den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebes unterstützende Betriebe unterfallen dem TV BZ ME

Betriebe unterfallen auch dann dem Anwendungsbereich eines Tarifvertrages über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), wenn sie den Fertigungsprozess der in dem Tarifvertrag genannten Katalogbetriebe (nur) überwiegend unterstützen.

BAG 22.02.2017 – 5 AZR 252/16

 

Nutzung eines Outlook-Gruppenkalenders erfordert Zustimmung des Betriebsrates

Will der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten, einen Outlook-Gruppenkalender zu nutzen, ist hierfür vorab die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, da es sich insoweit um eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG handelt. Hat es der Arbeitgeber versäumt, die Zustimmung einzuholen, kann er auch nicht wirksam abmahnen, wenn die Mitarbeiter den Kalender nicht benutzen.

LAG Nürnberg 21.02.2017 – 7 Sa 441/16

 

Keine Betriebsratsbeteiligung bei Side-by-Side-Coaching

Entscheidet sich der Arbeitgeber die Beschäftigten mittels Side-by-Side Coaching „zu trainieren“, liegt insoweit keine betriebliche Bildungsmaßnahme im Sinne des § 98 Abs. 1 BetrVG vor. Folglich hat der Betriebsrat hinsichtlich der Durchführung einer solchen Maßnahme auch kein Mitbestimmungsrecht.

LAG Köln 16.01.2017 – 9 TaBV 77/16