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Foto von Drew Beamer

Kein AGG-Verstoß bei Altersgrenzenregelung
im freien Mitarbeiterverhältnis

Ebenso wie im „normalen“ Arbeitsverhältnis ist es auch in einem freien Mitarbeiterverhältnis zulässig, das Vertragsende an das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze zu koppeln.

ArbG Bonn 02.10.2013 – 3 Ca 685/13

 

Anwendbarkeit des TV BZ ME

Der seit dem 01.11.2012 geltende Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) gilt auch für Leiharbeitnehmer, die in einem Unternehmen eingesetzt werden, das Montagearbeiten (hier: Motorenmontage) verrichtet.

ArbG Köln 02.10.2013 – 14 Ca 2242/13 u.a.

 

Fristlose Kündigung bei nur geringfügiger
Konkurrenztätigkeit nicht immer gerechtfertigt

Übt ein Arbeitnehmer eine nur geringfügige Konkurrenztätigkeit für einen Wettbewerber seines Arbeitgebers aus, ist eine fristlose Kündigung zumindest dann nicht gerechtfertigt, wenn die Interessen des Arbeitgebers nur minimal tangiert sind und der Arbeitnehmer nicht in der Absicht handelt, seinen Arbeitgeber zu schädigen.

LAG Düsseldorf 04.09.2013 – 4 TaBV 15/13

 

Umfang der Bindung des Arbeitgebers
an Attest des Betriebsarztes

Hat der Betriebsarzt des eigenen medizinischen Dienstes des Arbeitgebers für einen Arbeitnehmer eine zeitlich befristete Einsatzbeschränkung ausgesprochen, verhält sich der Arbeitgeber grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn er sich hierüber hinwegsetzt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm die Einschränkung seines Direktionsrechts aus triftigen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist, oder er ebensolche sachlichen Indizien dafür vorbringen kann, dass die Entscheidung des Betriebsarztes ungerechtfertigt erscheint.

LAG Köln 14.08.2013 – 7 Ta 243/13

Keine Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen
bei Rückzahlungsansprüchen des Insolvenzverwalters


Hat ein Arbeitnehmer infolge einer Zwangsvollstreckung in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständiges Arbeitsentgelt erlangt, kann der Insolvenzverwalter dieses als Rückzahlung zur Masse zurückverlangen. Tarifliche Ausschlussfristen finden keine Anwendung, da § 146 InsO als abschließende Sonderregelung vorrangig gilt.

BAG 24.10.2013 – 6 AZR 466/12

 

Keine Geschlechtsdiskriminierung bei Kündigung
einer Schwangeren ohne Kenntnis der Schwangerschaft

Hat ein Arbeitgeber bei Ausspruch einer Probezeitkündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft einer Beschäftigten, liegt kein Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung vor. Dies gilt auch dann, wenn er nach Mitteilung der Schwangerschaft an der Kündigung festhält. Folglich besteht allein aufgrund der Kündigung auch kein Entschädigungsanspruch im Sinne des § 15 Abs. 2 AGG.

BAG 17.10.2013 – 8 AZR 742/12

 

Wann verwirkt das Widerspruchsrecht
nach § 613a Abs. 6 BGB?

§ 613a Abs. 6 BGB regelt, dass der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats, nachdem er über den Betriebsübergang schriftlich unterrichtet wurde, gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber widersprechen kann. Macht er hiervon Gebrauch, geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den Erwerber über. Eine Verwirkung dieses Widerrufsrechts kann dadurch eintreten, dass der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang eine Klage einreicht, die darauf gerichtet ist, dass festgestellt wird, dass ein Arbeitsverhältnis zu dem Betriebserwerber besteht. Dies gilt auch dann, wenn er sich mit dem Betriebserwerber im Verfahren gütlich über den Bestand/Nichtbestand des Arbeitsverhältnisses einigt.

BAG 17.10.2013 – 8 AZR 974/12

Stichtag 31.12. bei Sonderzahlung
mit Mischcharakter unzulässig


Wird in AGBs der Anspruch auf eine Sonderzahlung mit Mischcharakter geregelt, nach welcher der Arbeitnehmer zumindest auch für bereits erbrachte Arbeitsleistung vergütet werden soll, darf diese nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

BAG 13.11.2013 – 10 AZR 848/12

 

Höchstaltersgrenze für Leistungen
der Unterstützungskasse rechtmäßig


Regelt eine Unterstützungskasse in ihrem Leistungsplan, dass Betriebsrentenansprüche dann nicht mehr begründet werden können, wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres begründet, liegt hierin weder eine Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des Geschlechts.
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BAG 12.11.2013 – 3 AZR 356/12

 

Auswahlrichtlinie kann durch Interessenausgleich
mit Namensliste geändert werden


Haben Betriebsrat und Arbeitgeber eine Auswahlrichtlinie im Sinne des § 1 Abs. 4 KSchG vereinbart, können sie hiervon auch durch einen Interessenausgleich mit Namensliste wieder abweichen. Die Namensliste genießt in diesem Fall auch dann den Vorrang, wenn sie nicht der Auswahlrichtlinie entspricht.


BAG 24.10.2013 – 8 AZR 854/11

Weiterbildungskosten – Wann ist eine
Rückzahlungsklausel transparent genug?

Eine Klausel in einem Formularvertrag über die Erstattung von Weiterbildungskosten genügt dem in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB normierten Transparenzgebot nur dann, wenn sie keine vermeidbaren Unklarheiten hinsichtlich der ggf. zu erstattenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach enthält und für den Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Beurteilungs- und Gestaltungspielräume entstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Art und die Berechnungsgrundlagen der ggf. zu erstattenden Kosten nicht angibt und die einzelnen Positionen wie Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, etc. nicht detailliert und abschließend aufführt.  

BAG 06.08.2013 – 9 AZR 442/12

 

Möglichkeit der Sicherung von
Altersteilzeitguthaben gegen Insolvenz

Der Arbeitgeber kann die sich aus § 8a AltTZG ergebende Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben grundsätzlich auch durch Vereinbarung einer sog. Doppeltreuhand mit einem Treuhänder erfüllen. Hierbei wird das Treugut dem Treuhänder im Rahmen einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand übertragen. Zusätzlich wird eine Sicherungstreuhand begründet, welche der Treuhänder zur Insolvenzsicherung des Altersteilzeitguthabens zwischen dem Arbeitgeber und dem Altersteilzeitarbeitnehmer vermittelt.

BAG 18.07.2013 – 6 AZR 47/12

 

Keine weitere Anhörung des Arbeitnehmers bei
Nachschieben von Kündigungsgründen für eine Verdachtskündigung

Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung, kommt es nicht nur auf die dem Arbeitgeber bei Kündigungsausspruch tatsächlich bekannten Umstände an. Vielmehr können auch nachträglich bekannt gewordene Umstände, die bei Kündigungszugang objektiv bereits vorlagen und den ursprünglichen Verdacht stärken oder schwächen, herangezogen werden. Zusätzlich können auch solche Tatsachen in den Prozess eingeführt werden, die den Verdacht eines neuen (eigenständigen) Kündigungssachverhalts rechtfertigen. In beiden Fällen bedarf es keiner erneuten vorherigen Anhörung des Arbeitnehmers. Seine Rechte sind dadurch gewahrt, dass er sich im Kündigungsverfahren gegen den neuen Verdacht verteildigen kann. Die Einführung der neu bekannt gewordenen, bei Kündigungsausspruch aber objektiv bereits vorliegenden Gründe in den Prozess ist auch nach Ablauf der in § 626 BGB geregelten Zwei-Wochen-Frist noch möglich.

BAG 23.05.2013 – 2 AZR 102/12

 

Staffelung der Kündigungsfristen
impliziert keine Altersdiskriminierung

§ 622 Abs. 2 BGB knüpft die Länge der Kündigungsfristen an die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hierin ist weder eine Altersdiskriminierung noch ein Verstoß gegen EU-Recht zu sehen. 

LAG Hessen 13.05.2013 – 7 Sa 511/12



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Wirksamkeit der sog. „Spätehenklausel“
in Versorgungsordnungen

Enthält die Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse eine Regelung, die vorsieht, dass eine Hinterbliebenenvorsorge nur beansprucht werden kann, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor der Versorgungsfall eingetreten ist, ist dies nicht zu beanstanden. Insbesondere ist in dieser sog. „Spätehenklausel“ kein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung bzw. den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB zu sehen.

BAG 15.10.2013 – 3 AZR 294/11

 

Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet unzulässig

Es ist einem Arbeitnehmer nicht gestattet, den vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Rechtsgrundlage für den entsprechenden Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers ist § 1004 BGB.

BAG 15.10.2013 – 1 ABR 31/12

 

Anspruch auf Wiedereinstellung

Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen der Ausgliederung eines Geschäftsbereiches und eines Betriebsteilübergangs auf einen anderen Inhaber unter gewissen Voraussetzungen ein Rückkehrrecht eingeräumt, muss er sich an eine Neubegründung des Arbeitsverhältnisses halten lassen, wenn die in der Rückkehrzusage genannten Bedingungen erfüllt sind.

BAG 15.10.2013 – 9 AZR 564/12