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Jeder Darstellung ist eine Detailgliederung vorangestellt. Gutes Layout, ausgewählter Fettdruck,  Randziffern und Fußnoten, die Urteile mit Datum und Aktenzeichen angeben, erleichtern die Arbeit und Recherche. Die Konzeption als Kommentar ist konsequent durchgehalten – was zur Folge hat, dass der Anwender Musterklauseln oder Tipps vergeblich sucht, sondern sich diese aus der gelungenen Darstellung selbst abzuleiten hätte. In einer Folgeauflage sollte überdacht werden, ob nicht noch Mustertexte ergänzt werden, um den Anwendernutzen zu erhöhen. Wer vorrangig oder ergänzend Muster sucht, der ist mit den Büchern von Preis, Der Arbeitsvertrag, 4. Aufl . 2011, aus dem gleichen Verlag, und Straub, Arbeits-Handbuch Personal, 8. Aufl . 2012, HUSS-MEDIEN GmbH, bestens bedient.

Fazit: Wer – als Jurist oder als Personalmanager – Arbeitsverträge zu gestalten oder beurteilen hat, dem ist der AGB-Arbeitsrecht-Kommentar ein aktuelles, hilfreiches und zuverlässiges Arbeitsmittel.

Der Schwerpunkt dabei liegt – den praktischen Bedürfnissen entsprechend – auf der Inhaltskontrolle (§ 307 BGB), wo auf 180 Seiten einzelne´Klauseln von A bis Z erläutert werden: von Abtretungsverboten über Arbeitszeit, Ausschlussfristen, Beendigungsvereinbarungen, Befristung von Arbeitsbedingungen, Bezugnahmeklauseln, Dienstwagen, Direktionsrecht, Freistellung, Freiwilligkeitsvorbehalten Haftungsregeln, Nebentätigkeit, Rückzahlungsklauseln, Schadenspauschalen, Schriftform, Stichtagsregelung, Urlaubsklauseln, Verschwiegenheit, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbot, Widerrufsvorbehalt zu Zielvereinbarungen. Es folgt ein Anhang, der sich gliedert in

Besondere Vergütungsbestandteile (22 Seiten):
  Jahressonderzahlungen, Bonuszahlungen, Tantiemen,
  Provisionen, Aktienbasierte Vergütung;

Betriebliche Altersversorgung (25 Seiten): Versorgungszusage,
  Durchführungswege: Direktzusage, Direktversicherung,
  Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse,
  Entgeltumwandlung,

› bevor das Werk mit einem umfassenden
  Stichwortverzeichnis (30 Seiten) schließt.

Klarheit schaffen und Unterstützung leisten will hier der „CKK“ mit einer Kommentierung des arbeitsrechtlichen AGB-Teils des BGB. Als Bearbeiter konnte der Verlag ein hochkarätiges Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht, BAGRichtern (u. a. AuA-Beirätin Dr. Anja Schlewing) und Hochschullehrern gewinnen. Sie zeigen die dogmatischen Grundlagen der arbeitsrechtlichen AGB-Kontrolle auf, gehen den Leitlinien der Rechtsprechung nach und stellen Voraussetzungen und Prüfungsmaßstab der Kontrolle der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie die Rechtsfolgen im Falle unwirksamer Klauseln detailliert dar.

Die Bearbeitung befindet sich auf dem Stand vom 1.10.2012.
Nach einer Einführung (106 Seiten) werden die §§ 305 – 310 BGB
im Einzelnen kommentiert (442 Seiten).