Bedeutung des Begriffs „brutto“

§§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 814 Alt. 1 BGB; § 38 EStG; §§ 28e, 28g SGB I V 1. Bei der Vereinbarung einer „Brutto“- Zahlung ist der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der durch Abzug vom Arbeitslohn erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer). Zudem muss er im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen (§ 28g SGB I V).

2. Die versehentliche Auszahlung dazu nicht bestimmter Entgeltbestandteile an den Arbeitnehmer begründet einen bereicherungsrechtlichen Anspruch des Arbeitgebers, unabhängig davon, ob er seine Abführungspflichten schon erfüllt hat.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 – 5 AZR 273/16

Weniger Bürokratie durch Recruiting XXXL

Bis zu 120.000 Bewerbungen pro Jahr gilt es beim Möbelgiganten XXXLutz zu bewältigen. Mit dem Recruiting-Modul von Infoniqa etablierte das Unternehmen erfolgreich eine zentrale Steuerung der Bewerbungsprozesse. Als nächstes soll das Weiterbildungsangebot mit dem Kursbuch von Infoniqa modernisiert werden.

Literaturtipps – Betrieblicher Datenschutz

Der betriebliche Datenschutz, mit dem sich dieses Handbuch seit der Erstauflage im Jahre 2014 beschäftigt, ist durch die bevorstehende vollständige Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) noch einmal bedeutsamer geworden.

Von Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Prof. Dr. Marcus Helfrich und Prof. Dr. Jochen Schneider (Hrsg.),Verlag C. H. Beck, 2. Aufl., München 2017, 1.331 Seiten, Preis: 209 Euro

„Die Zeiten von Post-and-Pray sind vorbei!“

Das Jobportal Indeed ist einer der Aussteller beim ersten Expofestival TALENTpro. Wir sprachen mit Geschäftsführer Frank Hensgens darüber, wie er die Marktlage im Recruiting derzeit beurteilt, welche Trends er beobachtet und was er sich von der TALENTpro erhofft. Herr Hensgens, wo geht die Reise im Recruiting-Markt Ihrer Meinung nach hin? Die Arbeit der Zukunft wird […]

Die Recruiting-Explosion: Jäger werden zu Gejagten

Von Alexander Petsch, Geschäftführer børding messe und Veranstalter der TALENTpro und Stefanie Hornung, Head of Communications & Media Cooperations, børding messe Die Wucht der Digitalisierung ist für Arbeitgeber nahezu überall spürbar – immer stärker auch im Personalmanagement. Die wohl größte Sprengkraft entwickelt sich im Recruiting. Vieles ist dabei in der Testphase und manches noch nicht einmal […]

Arbeitsrecht Fr. Dr. Boehm – Aktuelles in Kürze I – September 2017

In diesen Urteilen geht es unter anderem um den Pfändungsschutz, politische Weiterbildung, Buchauszüge, betriebliche Altersvorsorge und einen spezifischen Kündigungsgrund für den Geschäftsführer.
Außerdem erfahren Sie hier, ob das Aufzeichnen von Tastatureingaben erlaubt ist, und ob man auch nach Freistellung noch am Betriebsausflug teilnehmen kann.

Arbeitsrecht Fr. Dr. Boehm – Aktuelles in Kürze II – September 2017

Gibt es einen Schadensersatz bei fehlender Urlaubsgewährung? Wie sieht es mit der Ausschlussfrist bei fehlendem Mindestlohnbezug aus? Bekommt ein noch nicht urlaubsberechtigter Arbeitnehmer auch dann weiterhin Geld, wenn das Unternehmen aufgrund von Betriebsferien geschlossen hat? Dies und weitere spannende Urteile erwarten Sie hier.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – 1 ABR 7/15

Employee benefits

Überblick: Steuer- und beitragsbegünstigte Arbeitgeberleistungen

Im Rahmen der Personalarbeit spielt die Arbeitnehmerförderung eine immer größere Rolle – sei es, um Fachkräfte zu binden oder die Arbeitgebermarke für das Recruiting zu stärken.
Welche Kosten kann der Arbeitgeber für welche Handlungsfelder und in welcher Höhe steuerfrei übernehmen?

Gestaltung von Unternehmenswebsites

Was gilt es arbeitsrechtlich zu beachten?

Unternehmen stellen sich auf ihren Websites der Öffentlichkeit vor und präsentieren ihre Produkte, Dienstleistungen und Kompetenzen. Oftmals benennen sie auch gleich die richtigen Ansprechpartner für das Anliegen des Kunden mit Foto und E-Mail, bieten Videos oder ein Gästebuch. Neben allgemein rechtlichen Vorgaben – z. B . zum Impressum – gilt es hierbei allerdings, verschiedene arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – 1 ABR 7/15

Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit

§§ 1, 15, 22 AGG

Eine Diskriminierung eines behinderten Arbeitnehmers wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitszeit seiner Kollegen kann nur dann vermutet werden, wenn Indizien vorliegen, die
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Behinderung des Betroffenen ursächlich für die Benachteiligung war.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 – 8 AZR 736/15

Back to the roots – back to communication: Das Ende des Home Office?

IBM war 1980 Vorreiter, lange Zeit war es gang und gäbe: Das Arbeiten im Home Office. Doch jetzt der Schnitt: Nach über 25 Jahren rudert das Unternehmen zurück, zusammen mit vielen anderen. Die Mitarbeiter sollen wieder im Büro arbeiten, Schulter an Schulter. Für viele Arbeitende ärgerlich, für unsere Alltagskommunikation aber ein großes Plus.

Mitarbeiter im Ausland einsetzen: Was sagt das Arbeitsrecht?

Arbeitgeber müssen bei jeder Form des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitern, und sei es nur für einen Tag, rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Mit den arbeitsrechtlichen Aspekten dieser Regelungen von Entsendungen und Dienstreisen beschäftigt sich dieser Beitrag überblicksartig.

Fast jede zweite Österreicherin hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

Es ist fester Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses – und ist doch selten das Gesprächsthema Nummer eins: das Gehalt. Vor allem, wenn es um eine Erhöhung geht, liegen nur wenige konkrete Informationen vor: Wie oft wird über mehr Gehalt gesprochen – und zu welchen Anlässen? Mit welchen Forderungen gehen österreichische Angestellte in die Gehaltsverhandlungen? Und welche Resultate bringen die Verhandlungen? Eine aktuelle Studie der Online-Jobbörse StepStone (www.stepstone.at), durchgeführt von marketagent.com, gibt Antworten auf diese Fragen. Befragt wurden dafür 1.011 Österreicher, repräsentativ für die österreichische Bevölkerung zwischen 20 und 55 Jahren mit höherer Bildung in einem Angestelltenverhältnis.

Buchrezension: „Der Beitrag von Interim Management zum Unternehmenserfolg“

Wenn die Österreicherin Alexandra Mayr eine Dissertation über das Thema Interim Management und Unternehmenserfolg schreibt, dann bringt sie zu diesem Forschungsthema eine Menge Wissen und Praxiserfahrungen mit, ist sie doch Direktorin bei GoInterim und setzt seit langem Interim-Projekte im In- und Ausland um.

Internationale Mitarbeiterbefragungen erfolgreich gestalten

Mitarbeiterbefragungen zählen zu den Standardinstrumenten moderner Personalarbeit. Dennoch haben derartige Projekte einen nicht zu unterschätzenden Arbeitsaufwand, vor allem für Großunternehmen und Konzerne. Worauf müssen internationale Unternehmen achten, damit eine länderübergreifende Befragung erfolgreich wird?

Serie Trennungsmanagement, Teil 3: Das Trennungsgespräch

Gut vorbereitete und wertschätzend geführte Trennungsgespräche sind Kernelemente eines funktionierenden Trennungsmanagements. In den Gesprächen wird alles, was im Vorfeld geplant, entschieden und beschlossen wurde, zum ersten Mal Realität für die Beteiligten – also Betroffene, Trennungskomitee, Führungskräfte sowie Bleibende. Deren Reaktionen hängen sehr stark davon ab, wie Führungskräfte und HR-Verantwortliche die Trennungsgespräche führen. Diese sind ein Gradmesser für die Güte des Trennungsmanagements in einer Organisation. Das Ziel jedes Trennungsgespräches sollte die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses sein.

Zeichen der Macht und Schmerzensgeld

Der Hernstein Management Report fragt Führungskräfte in Österreich und Deutschland, wie es um ihre Zufriedenheit mit dem Gehalt steht und wie wichtig ihnen die Demonstration von Macht, Autorität und Status ist. Stolz und Eitelkeit sind etwas zutiefst Menschliches. Sie sind Teil unseres Bedürfnisses nach Zugehörigkeit und Beachtung. Aber wer gibt schon gerne zu, dass er den Verlockungen des Egos unterliegt? Die überwiegende Mehrheit der befragten Führungskräfte (rund 47%) scheint keinen gesteigerten Wert auf Statussymbole zu legen. Immerhin 26% bekennen sich aber sehr wohl zum Statusdenken und zeigen gerne ihren hierarchischen Erfolg.