Rechtliche Einordnung von beruflichen sozialen Netzwerken: Kontakte als Geschäftsgeheimnis?

Das ArbG Hamburg hat entschieden, dass Xing-Kontakte, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlangt wurden, Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers sind und seiner Verfügungsbefugnis unterliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur die dienstlich erlangten Kontaktdaten herausgeben, sondern auch die Kontakte auf seinem Social-Media-Account löschen muss.

Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

§ 15 Abs. 5, 6, 7 BEEG

Einvernehmlich vereinbarte Elternteilzeitregelungen sind nicht auf den Anspruch des Elternteilzeitlers auf zweimalige Verringerung der Elternzeit anzurechnen.

(Leitsatz der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 19. Februar 2013 – 9 AZR 461/11

Tipps bei nicht beabsichtigten Reisebuchungen

Verbraucher können sich ab sofort kostenfrei zum Thema »Ungewollte Reisebuchungen im Internet« informieren. Die Berliner Kanzlei Hollweck hat entsprechende Informationen auf ihrer Homepage aufbereitet. Dort finden Leser wichtige Fragen rund um die unberechtigte Forderung von Online-Reiseportalen und Reiseveranstaltern im Internet.

Haftungsausschluss bei Arbeitsunfällen

§ 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

Die Haftung des Unternehmers für Gesundheitsschäden aufgrund eines Arbeitsunfalls oder für eine Berufskrankheit setzt u. a. voraus, dass der Arbeitgeber die Schädigung des Arbeitnehmers mindestens billigend in Kauf genommen hat (bedingter Vorsatz). Die objektive Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften allein reicht hierfür nicht aus.

(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 – 8 AZR 471/12

Sozialversicherung: Studentenjobs im Urlaubssemester. Beurlaubte Hilfe ist teuer

Studenten, die neben dem Studium arbeiten, sind in der Regel nur in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und beitragspflichtig. Gelegentlich kommt es vor, dass sich die Nachwuchsakademiker für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. Wir verraten Ihnen, wie Sie die Studenten dann sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.

Burnout-Watcher: Die Leistungsfähigkeit erhalten – Das Leben bewusst gestalten

Von Dr. Matthias H. W. Braun,
Walhalla Fachverlag, Regensburg 2011,
200 Seiten, gebunden, 29 Euro

Aufreibender Job, Schlaflosigkeit, keine Zeit mehr für Freunde, ein Leben ohne Pausen: Auf leisen Sohlen schleicht sich das Erschöpfungs-Syndrom ein. Ob Phänomen oder Krankheit – das Handbuch von Braun hilft, Signale frühzeitig zu erkennen, Sofortmaßnahmen dagegen zu ergreifen und „Burnout“ zu vermeiden.

Führen und Führen lassen

Von Dr. Bernd Blessin und Prof. Dr. Alexander Wick,
7. Auflage, UTB-Lucius, Stuttgart 2013, 534 Seiten,
gebunden, Preis: 39,99 Euro

Das Standardwerk von Oswald Neuberger „Führen und Führen lassen“ erscheint nun in der 7. Auflage. Die neuen Autoren Blessin und Wick halten am bewährten Ziel fest, einen Überblick über die wichtigsten Ansätze und Befunde der Führungsforschung zu geben und sie kritisch zu kommentieren.

Neue Wege zur Stressregulation und Rückenprävention

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im Juni 2013 ihren aktuellen Gesundheitsreport 2013 mit Schwerpunkt Berufstätigkeit, Ausbildung und Gesundheit veröffentlicht. Deutschland ist verhältnismäßig gestresst – so lautet das Fazit.

moving – seit 10 Jahren erfolgreiches Präventionskonzept – hat eine für Jedermann anwendbare Methodik entwickelt, um Stress besser Paroli bieten zu können: SLOW SKILL. Diese Fähigkeit, bewusst auch unter Anforderungen/ Stress auftanken zu können, kann mit moving gezielt auf einfache Weise erlernt werden. Neu im Programm ist ab März 2014 der Stress-Level-Check als ‚Frühwarnsystem‘ zur Burn-Out-Prävention.

Recht und Praxis der verhaltensbedingten Kündigung

Von Dr. Herman Heinrich Haas,
De Gruyter, Berlin 2013, 258 Seiten,
gebunden, Preis: 79,95 Euro

Der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt in der arbeitsrechtlichen Praxis erhebliche Bedeutung zu. Kaum ein Tatbestand hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalls – und damit der richterlichen Würdigung – ab wie die Kündigung wegen eines „gefühlten“ Verstoßes des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Trotzdem existieren belastbare Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung ebenso wie „typische“ Fallkonstellationen.

Freistellung darf im Zeugnis erwähnt werden

Arbeitgeber dürfen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis darauf hinweisen, dass der betroffene Mitarbeiter zur Ausübung seines Betriebsratsamts die vergangenen Jahre vollständig freigestellt war. Mit diesem Urteil hat das Landesarbeitsgericht Köln die Klage eines Arbeitnehmers abgelehnt, der sich von 2005 bis 2010 auf die Betriebsratsarbeit konzentriert hatte.

Fotos von kranken Mitarbeitern sind erlaubt

Erwischen Sie einen eigentlich krankgeschriebenen Mitarbeiter in der Öffentlichkeit, dürfen Sie ihn zum Beweis fotografieren. Die Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) im Fall eines Produktionshelfers.

Altersstruktur ist rechtens

Wenn nur jüngere Mitarbeiter nach einer Firmenpleite bleiben dürfen, scheint das zwar ungerecht, das Ziel der Sanierung des Unternehmens steht aber im Vordergrund. Die durch § 125 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 im Insolvenzverfahren bestehende Möglichkeit der Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur durch Bildung von Altersgruppen verletzt das Verbot der Altersdiskriminierung nicht.

Betriebsratswahlen 2014 – Wichtige aktuelle Entscheidungen

Alle vier Jahre finden in Deutschland Betriebsratswahlen im Zeitraum vom 1.3. bis 31.5. statt. So auch im Jahr 2014. In den meisten Unternehmen wird schon seit Wochen und Monaten die Wahl intensiv vorbereitet. Zur Vermeidung von fehlerhaften Wahlen, die ggf. später anfechtbar oder nichtig sein können, ist es empfehlenswert, einige der neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu kennen. Dieser Beitrag liefert einen Überblick hierzu.