

Vorteile dieser Abkommen sind beispielsweise die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten beider Länder für die Rente, um die Voraussetzung für eine Rente im jeweiligen Land zu erfüllen.
Zudem bleibt eine vorübergehende Beschäftigung im Vertragsstaat im Rahmen einer Entsendung während der ersten zwei Jahre in der Heimat versicherungspflichtig, und die Rente wird uneingeschränkt in das jeweils andere Land gezahlt.
Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz gilt das Europarecht – mit teilweise noch weiterführenden Vorteilen. Damit hat Deutschland derzeit mit etwa 50 Staaten Abkommen über den grenzüberschreitenden Transfer von Sozialleistungen, insbesondere Renten, abgeschlossen.
Als Verbindungsstelle für die Republik Moldau sind die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, der Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See vorgesehen. Diese drei Träger werden dann mit der Durchführung des Abkommens im Bereich Rentenversicherung betraut. Das wird angewandt, sobald die Parlamente beider Staaten zugestimmt haben.
Aus „Leben und Arbeiten im Ausland MÄRZ 2017„, mit freundlicher Genehmigung von Anne-Katrin Schulz, Redaktion BDAE-Gruppe.
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