FOLGEN DES DBA ZWISCHEN VAE UND DEUTSCHLAND

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Zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Deutschland besteht ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das nach seiner Ratifizierung (voraussichtlich Ende dieses Jahres) rückwirkend zum 1. Januar 2009 gültig sein wird. Kritiker sind der Ansicht, dass dieses sich insbesondere für mittelständische deutsche Unternehmen in den VAE nachteilig auswirken könnte.

Hintergrund ist die Vereinbarung, dass Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit dann über die Anrechnungsmethode steuerlich abgewickelt werden. Nach dem alten DBA wurde – wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht erfüllte – für Einkünfte die Freistellungsmethode gewählt. Das bedeutet, dass der Lohn von Expatriates, die länger als 183 Tage im Jahr in den VAE arbeiteten, von der Steuer befreit wurde. Der Grund: Damit lag das Besteuerungsrecht bei den VAE, die aber tatsächlich keine Steuern erhoben.

Der Wechsel zur Anrechnungsmethode bedeutet für Entsandte, die nicht unter die 183-Tage-Regelung fallen, dass Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht auf das in den VAE verdiente Gehalt hat. Arbeitnehmer zahlen demzufolge auf ihr VAE-Gehalt dieselbe Höhe von Steuern, als würden sie weiter in der Heimat arbeiten. Dies gilt vor allem dann, wenn Expatriates ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.

Bleibt also beispielsweise die Familie des Entsandten in der gemeinsamen Wohnung in Deutschland zurück und lebt sie nicht dauerhaft getrennt, so unterliegt das in den VAE gezahlte Gehalt der deutschen Steuer. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Expatriate sich bei den Behörden in Deutschland abgemeldet hat, sein Konto aufgibt oder noch andere Wohnungen im Ausland hält. Einer Steuerpflicht in der Bundesrepublik kann also nur entgehen, wer seinen deutschen Wohnsitz komplett aufgibt.

Aus Wettbewerbsgesichtspunkten sei das neue DBA äußerst problematisch, denn Expatriates rechnen in aller Welt bei der Vereinbarung des Arbeitslohns „netto“. Sofern wie beim alten DBA zwischen den VAE und Dubai keine Steuern auf den Arbeitslohn anfallen, richtet sich die Höhe des Gehalts in der Regel nach dem in Deutschland ausgezahltem Nettolohn. Um weiterhin qualifizierte Fach- und Führungskräfte in die Emirate entsenden zu können, müssten deutsche Unternehmen die Arbeitslöhne so weit anheben, dass nach Abzug von Steuern der gleiche Nettobetrag übrig bleibt. Dies entspricht allerdings einer Lohnkostenerhöhung von rund 60 Prozent. Dies wiederum hätte zur Folge, dass in der Golfregion produzierte Güter und angebotene Dienstleistungen teurer werden müssten, was zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen gegenüber ausländischer Konkurrenten ginge.

VAE LOCKERN REGELN FÜR GESUNDHEITSCHECK

Um als Ausländer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) arbeiten zu können, ist grundsätzlich eine Gesundheitsuntersuchung nötig, bei der unter anderem Bluttests durchgeführt und Röntgenbilder gemacht werden.

Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, soll bei der Blutanalyse künftig auf weniger Krankheiten getestet werden. So fallen beispielsweise Syphilis und Hepatitis B und C weg. Lediglich bei Kinder- und Dienstmädchen, Mitarbeitern von Kindergärten, Friseur- und Schönheitssalons, Restaurants und Betrieben der Lebensmittelverarbeitung soll der Test weiterhin durchgeführt werden.

Hinzu kommt, dass Frauen, die in den VAE als Kinder- oder Dienstmädchen oder als Fahrerin arbeiten wollen, zuvor einen Schwangerschaftstest machen müssen. Zudem werden die Vorschriften zum Umgang mit an Tuberkulose erkrankten Expatriates voraussichtlich gelockert werden. Bislang verwiesen die VAE alle daran erkrankten ausländischen Arbeitskräfte des Landes. Künftig soll dies nur noch mit Personen geschehen, die an Lungentuberkulose leiden.

AKTUELLE REGELN FÜR EXPATRIATES IN TSCHECHIEN UND VIETNAM

Wenn ein Expatriate vor Ablauf seines Arbeitsvisums in Tschechien entlassen wird, ist sein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten für Gesundheit und Rückführung zu tragen. Darauf weist die Beratungsgesellschaft Heuser & Collegen hin. Allerdings gilt diese Regelung nur für Auslandserwerbstätige aus den so genannten Drittstaaten, also Länder außerhalb der Europäischen Union. Derzeit sind in der tschechischen Republik 196.748 ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, von denen 64.679 aus Drittstaaten stammen.

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft Unternehmen, die Arbeitskräfte illegal beschäftigen. Gegen diese wollen die Ordnungshüter künftig härter vorgehen. Expatriates, die in Vietnam arbeiten, erhalten derzeit für maximal drei Jahre eine Arbeitserlaubnis. Aktuell arbeiten rund 60.000 Personen aus fremden Ländern in der Republik. Darunter sind jedoch etwa 20.000 illegal beschäftigt, zum Beispiel weil sie statt des erforderlichen Arbeitsvisums mit einem Touristenvisumeingereist sind.

Die vietnamesischen Behörden wollen nun strengere Konsequenzen gegen diese ziehen und den illegalen Aufenthalt bestrafen oder die Betroffenen direkt des Landes verweisen. Dies berichtet das Online-Magazin „Vietnam Briefing“.

Andere Nationalitäten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Basis entsprechender Qualifikationen in Vietnam arbeiten. So müssen diese mindestens 18 Jahre alt sein, einen Gesundheitszustand vorweisen, der den Anforderungen an die Erwerbstätigkeit gerecht wird und ihre Position muss der eines Managers, Direktors oder Experten mit technischen Fertigkeiten und Kenntnissen entsprechen. Zudem muss ihr polizeiliches Führungszeugnis vorbildlich sein und sie dürfen kein Strafverfahren gegen sich laufen haben.