Die Wirtschaft – sowohl Produktions- als auch Dienstleistungsbetriebe sowie deren Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten – befindet sich in einem rasanten, dispruptiven Umbruch: Die 4. industrielle Revolution und das Internet of Things, Services and Processes/People (IoTSP) haben begonnen und schreiten rasch sowie unaufhaltsam voran. Kernbegriffe sind u. a. Digitalisierung, Vernetzung, Automatisierung und Arbeit 4.0, die fast alle Betriebe und Unternehmen betreffen. Ohne Informationstechnologie funktioniert die Arbeitswelt nicht mehr.

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Foto von You X Ventures

Ziel dieses neuen Handbuches ist es, die damit verbundenen zahlreichen neuen Fragestellungen für das Arbeitsrecht zu beleuchten und praxisgerechte Lösungen aufzuzeigen. Der Herausgeber und die weiteren zwölf Bearbeiter sind renommierte Fachanwälte und Richter, die sich seit Jahren in Literatur und Praxis mit den Rechtsfragen an der Schnittstelle von IT und Arbeitsrecht befassen.

Das Werk gliedert sich in fünf große Kapitel mit jeweiligen Unterabschnitten: A. IT in der Arbeitswelt, B. Individualarbeitsrecht (1. IT-Erklärungen im Arbeitsverhältnis, 2. IT-Nutzung als Pflichtverletzung: Abmahnung und Kündigung, 3. Haftung des AN im Rahmen der IT-Nutzung, 4. Kontrolle der IT-Nutzung, 5. Prozessuale Verwertbarkeit von Kontrollergebnissen, 6. IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsverhältnis, 7. Homeofficeund virtuelle Arbeitsplätze, 8. Bring your own device (BYOD), 9. Überwachung durch IT und Datenschutz, 10. Social Media, 11. Ständige Erreichbarkeit durch IT-Mittel und Arbeitsschutz, 12. Elektronische Personalakte, 13. IT-Fortbildung im Arbeitsverhältnis), C. Kollektives Arbeitsrecht (1. Betriebsrat und Datenschutz, 2. Einsatz von IT im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, 3. Gestaltung des IT-Einsatzes durch Betriebsvereinbarungen, 4. IT-Infrastruktur für die Betriebsratsarbeit, 5. IT-Fortbildung des Betriebsrats, 6. IT-Einsatz bei gewerkschaftlicher Werbung und Information im Betrieb), D. IT Arbeitsstrafrecht (1. Videoüberwachung am Arbeitsplatz, 2. Überwachung der Kommunikation, 3. E-Mail und Internetüberwachung, 4. Mitarbeiterüberwachung und Internal Investigations), E. Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung der IT (u.a. Nutzungsvorteile als Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV, steuerfreie Überlassung). Es folgt ein 15-seitiges Stichwortverzeichnis.

Die Übersichtlichkeit wird durch Randziffern, übersichtliches Layout, ausgewählten Fettdruck und Fußnoten mit Verweisen auf Rechtsprechung (mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle) und Literatur gefördert. Zahlreiche optisch hervorgehobene Schaubilder bzw. grafische Darstellungen (z.B. B Rdnr. 73: Wichtige formbedürftige Erklärungen im Arbeitsverhältnis, B Rdnr. 760: Datenschutzrechtliche Interessenabwägung, C Rdnr. 241: Anspruch des BR auf IT-Mittel), Praxistipps (bspw. B Rdnr. 204: IT-Privatnutzung), Muster (z B. B Rdnr. 615: Homeoffice-Vereinbarung, B Rdnr. 853: Social-Media-Guideline), Hinweise (etwa B Rdnr. 537: zeitliche Begrenzung Privatnutzung), Beispiele (C Rdnr. 59: Mitbestimmungsgegenstände § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, B Rdnrn. 892, 894, 897: Beeinträchtigung des Urlaubsanspruchs durch IT) und Checklisten (B Rdnr. 651: BYOD, C Rdnr. 183 ff: Regelungsinhalte verschiedener typischer IT-Betriebsvereinbarungen) geben wichtige Hinweise und Empfehlungen zur Veranschaulichung, Gestaltung und den Transfer in die praktische Umsetzung.

 

Fazit:

Wer sich als Rechtsanwalt, Verbands-/Unternehmensjurist, Personalverantwortlicher, Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter mit IT-Fragen im Arbeitsverhältnis beschäftigt, findet im Handbuch eine aktuelle und ausgezeichnete Darstellung sowie praxistaugliche Lösungsansätze. Das Werk erschließt in dieser Form erstmalig, umfassend und zusammenhängend die Schnittstelle von IT und Arbeitsrecht.

 

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 2/18, S. 126f.