Was war geschehen? Eine nicht mehr praktizierende Ärztin hatte gegen das Portal geklagt, weil sie dort gegen ihren Willen aufgeführt und darüber hinaus auch überwiegend negativ bewertet wurde. Sie sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Bisher blieben solche Klagen stets erfolglos, denn der BGH hatte bereits 2014 entschieden, dass Ärzte den Eintrag mit ihren Basisdaten und Patientenbewertungen nicht verhindern können, wenn das Portal nur neutrale Informationen zur Verfügung stellt. Doch genau das sah das BGH dieses Mal nicht als gegeben an, denn Jameda zeigt bezahlte Profile von Ärzten bevorzugt an und spielt diese auf unbezahlten Profilen von Wettbewerbern als Werbung aus. Durch dieses Werbegeschäft und die Präsentation zahlender Kunden widerspricht Jameda laut BGH seiner Rolle als neutralem Informationsvermittler. Die Jameda-Geschäftsführung kündigte direkt nach dem Urteilsspruch an, die Anzeigenleiste mit zahlenden konkurrierenden Ärzten sofort aus dem Portal zu nehmen.

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Foto von Nastuh Abootalebi

Das Urteil gegen Jameda war noch nicht gesprochen, da richteten sich die Blicke aller direkt auf die anderen populären Bewertungsportale im Internet. Eins davon: kununu.

Anders als Jameda, listet das Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu nicht alle in Deutschland existierenden Arbeitgeber, das Geschäftsmodell ist aber vergleichbar: Bezahlte Firmenprofile werden bevorzugt und auf unbezahlten Profilen von Wettbewerbern ausgespielt. Droht hier nun eine Klagewelle?

Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal LLP in Leipzig, ordnet den Sachverhalt ein.

 

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